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Kündigung wegen absichtlicher Datenlöschung rechtens

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Wer absichtlich und ohne Berechtigung Firmendaten vom Server löscht, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: © momius-stock.adobe.com

Zum Fall: Im Anschluss an ein Personalgespräch, bei dem der Geschäftsführer einem Arbeitnehmer erklärt hatte, dass man das Arbeitsverhältnis beenden wolle, löschte der Mitarbeiter Dateien im Umfang von 7,48 GB vom Netzwerkserver des Unternehmens – ohne Einverständnis seines Arbeitgebers. Dieser reagierte auf den Vorgang mit einer fristlosen Kündigung. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters hatte vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keinen Erfolg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2020, Az. 17 Sa 8/20).

Nach LAG-Ansicht stellt das unbefugte, vorsätzliche Löschen von betrieblichen Daten auf dem Server des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Das Gericht hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung geeignet sei. Es gehöre zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht. Das LAG Baden-Württemberg hielt die Pflichtverletzung des Mitarbeiters für so schwerwiegend, dass der Arbeitgeber hier auf eine vorherige Abmahnung verzichten durfte.

Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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