BAG-Urteile
Eine Flut an Entscheidungen und Urteilen prägen die deutsche Arbeitsrechts-Landschaft. Kaum vergeht ein Monat ohne wichtige, praxisrelevante Prozesse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In der Personalwirtschaft fasst unsere Autorin Prof. Dr. Stephanie Michel aktuelle BAG-Urteile zusammen und gibt wertvolle Tipps für die Praxis. Hier finden Sie die Beiträge aus dem Heft.
Unsere Autorin:
Professor Dr. Stephanie Michel
Human Resources Management, Hannover Re,
Professur für Wirtschaftsrecht, Fachhochschule der Wirtschaft, Hannover
Die Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer aus einem nicht bestreikten Betrieb in einen von einem Arbeitskampf betroffenen Betrieb desselben Arbeitgebers, die der Begrenzung von Streikfolgen dient, bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dessen Mitbestimmungsrecht entfällt bei einem solchen Einsatz von Streikbrechern,
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Eine arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag vor dem Jahr 2002 ist gewöhnlich dann als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn sie auf den einschlägigen Tarifvertrag verweist, an den der
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Der Arbeitgeber hat im Falle einer Betriebsänderung in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu beraten.
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Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein gegenseitiger Vertrag, wenn der Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes die Zahlung einer
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Nach § 16 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) müssen Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit
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Nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in der alten Fassung bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58.
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Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen haben das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses zu verlangen. Die
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Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Wenn der Arbeitnehmer verstirbt, bevor er den Urlaub selbst in natura in Anspruch nehmen konnte,
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Gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit
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Gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft,
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Gesamte Einträge: 45
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