
Ein Ministerium hat viele Mitarbeiter. Sammelbegriff: „Bürokraten“. Diese haben tolle Ideen. Leider sind diese Ideen nicht immer mit der Realität in einem Unternehmen kompatibel. Dieses Problem erlebt man in einem Detail des „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“. Seit wenigen Wochen gibt es den Entwurf des Bundesinnenministers. Nein, nicht dass der Arbeitgeber künftig den potentiellen Arbeitnehmer vor der Einstellung nicht nach einer Schwerbehinderung fragen darf. Das ist zwar komisch, weil zutiefst praxisfremd, aber hier nicht von Belang.
Es geht um die Datenerhebung und -verarbeitung, „die sich beispielsweise auf für das Beschäftigungsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen“ (Bürokraten-Text). Daten, die den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ betreffen. Die darf der Arbeitgeber nicht erheben, verarbeiten oder nutzen. Natürlich nicht, werden Sie sagen. Doch Vorsicht: Schon jetzt weisen Juristen darauf hin, dass damit die Kommunikations-„Klassiker“ im Unternehmen bald verboten sein werden. So die Frage „Guten Morgen, Herr Schmidt, wie geht’s?“ Das ist verboten; eine unerlaubte Erhebung von Gesundheitsdaten! Wenn ein Mitarbeiter niest und ein anderer wünscht „Gesundheit“, dann ist das sogar die direkte Bestätigung der illegalen Gesundheitsdatenerhebung. Erhoben wurde, dass der Kollege eventuell Schnupfen hat. Eine Erhebung im Kernbereich seines Privatlebens!
Verboten auch: „Kommen Sie mit zum Essen?“ Hier geht es um eine Datenerhebung zum Gesundheitsverhalten (zumal dann jeder mitbekommt, WAS der Kollege isst – und ganz schlimm: WIE er es isst). Bei einer betriebsinternen Geburtstagsfeier wird gefragt: „Mögen Sie Wasser oder Cola?“ Tja, beides Datensatz-Alternativen, die natürlich erhoben und gespeichert unglaublich tiefgründige Querbezüge zum Mitarbeiter ermöglichen. Oder die perfide Frage: „Mögen Sie noch ein Stück Kuchen?“ Daran sieht man sofort, wie unbedarft wir bislang mit unseren privaten Kerndaten umgegangen sind...
Wer das noch nicht schlimm findet, dem empfehlen wir die Frage: „Wohin fahren Sie in Urlaub?“ Denn hier geht es brutalstmöglich um den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“. Jeder kann daraus Vermögensverhältnisse ableiten („Oh, Kuba? – Toll!“); den Umgang mit der eigenen Gesundheit (Hautkrebsrisiko in Sonnenländern!) oder sogar den Umgang mit den persönlichen Ressourcen („Aha, Sie fahren am Ende nonstop von Süditalien nach Kiel zurück?“). Die datenschutzrechtlich eindeutige Antwort kann nur sein: „Empörende Frage! Das geht Sie gar nichts an!“
Gut, dem Klima im Unternehmen hilft das nicht. Und die arme Personalabteilung, die diese schöne neue Welt den Mitarbeitern klarmachen muss. Aber der Datenschutz ist gewährleistet! Für dieses Paradoxon danken wir uneingeschränkt den Bürokraten im Bundesministerium des Inneren.
Freuen Sie sich auch auf diese neue Zeit? Schreiben Sie uns!