Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Ausbildungsqualität. Sie enthält Informationen zum Geltungsbereich, zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, zu Prüfungsausschüssen, zur Prüfungsordnung sowie zu weiteren Verordnungen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist bestimmt, dass die zur Durchführung einer betrieblichen Ausbildung beauftragten Personen persönliche und fachliche Eignung besitzen müssen (vgl. BBiG, § 28). Dazu gehört, dass ein Ausbilder nicht nur fachliche Qualifikationen im relevanten Beruf besitzt, sondern auch über berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind (vgl. BBiG, § 30). Die AEVO wurde ab 1. August 2003 ausgesetzt. Zum 1. August 2009 wurde die modifizierte Ausbilder-Eignungsverordnung wieder in Kraft gesetzt.
Quelle: Jahrbuch Personalentwicklung


