ELENA-Verfahren eingestellt
Am 2. Dezember wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit am Folgetag, dem 3. Dezember, in Kraft. Seitdem sind Arbeitgeber von der Pflicht befreit, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten mittels dieses elektronischen Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Grund für die Abschaffung der elektronischen Meldepflicht ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) jetzt gezeigt, dass sich der Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab, so das Ministerium.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein neues Konzept erarbeiten, mit dem die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können. Damit sollen die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, zeigte sich froh darüber, dass ELENA noch vor Jahresende endgültig aufgehoben wurde. Jetzt gelte es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. „Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss jedoch vermieden werden", so der Minister.
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