Lohnnebenkosten für Mini-Jobber steigen
Ab 2012 wird die Beschäftigung von Aushilfen geringfügig teurer. Die Minijob-Zentrale erhöht den Umlagesatz U1 auf 0,7 Prozent. Die Kalkulation, so die Zentrale, erfolgte aufgrund der Finanzlage: Eine steigende Inanspruchnahme der Umlagekasse durch vermehrt gestellte Erstattungsanträge habe ein Erhöhen unumgänglich gemacht.
Die Umlage U1 der Minijob-Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 Prozent vor.
Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden allein von den beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Dies erfolgt durch gesonderte Umlagen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall U1 und bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten U2.
Der Umlagesatz zur U2 ist nicht betroffen und bleibt im kommenden Jahr unverändert. Die Beitragshöhe liegt weiterhin bei 0,14 Prozent des Bruttoentgelts. Die U2 erstattet hundert Prozent der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten.
Die Lohnnebenkosten für Aushilfen steigen im kommenden Jahr auch in einem anderen Bereich der Sozialversicherung an, da die bei den geringfügig Beschäftigten ebenfalls fällige Insolvenzgeldumlage 2012 mit 0,04 Prozent zu Buche schlägt; 2011 fällt noch keine Umlage an. Zusammen mit der Anhebung der Umlagebeiträge zur U1 entsteht so eine Mehrbelastung von insgesamt rund 0,5 Prozent..
Weitere Informationen unter:
www.minjob-zentrale.de