Befristete Arbeitsverträge können vom Unternehmen mehrfach verlängert werden, wenn ein nachvollziehbarer Sachgrund dafür vorliegt, entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Doch auch nach diesem Urteil gilt: Wurde erst einmal ein Sachgrund im Vertrag vereinbart, sind Anzahl und Höchstdauer weiterer Vertragsverlängerungen eine große Herausforderung.
Kleine Betriebe halten einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz für wichtig und sind der Meinung, dass dies zum Erfolg eines Unternehmens beiträgt. Mehrheitlich vertreten KMU auch die Meinung, die Hauptsache sei, nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Allerdings ist das Wissen um gesetzliche Regelungen und Standards eher gering ausgeprägt.
Seit dem 1. Januar 2012 sind Teilnehmer an dualen Studiengängen wieder in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Mit dem Jahreswechsel wurden daher Umstellungen erforderlich: Alle Dualstudenten müssen jetzt angemeldet werden. Eine Übergangsfrist wurde vom Gesetzgeber nicht geschaffen, auch eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
