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Online-Check Dezember 2011: Gutes neues Jahr?

Auch 2012 wieder müssen sich Unternehmen auf Veränderungen im Steuer- und Sozialrecht einstellen. Die Lohnsteuerkarte fällt weg, auch ändern sich Beitragsbemessungsgrenzen im Feld der Sozialversicherung. Der monatliche Online-Check stellt Informationsquellen, Ratgeber und Praxishilfen zu den wesentlichen Neuerungen vor.

Steuerrecht
1925 wurde sie eingeführt, 2012 soll sie eingestellt werden: Die Lohnsteuerkarte. Das liebgewonnene, im DIN A5-Format gestaltete Stück Papier, das jährlich wechselnd in den Farben rot-gelb-grün-orange alle relevanten Daten der Steuerzahler enthielt, wird abgelöst durch das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Ende Oktober erklärte das Bundesministerium für Finanzen (BMBF), die für den 1. Januar 2012 geplante Einführung würde sich „auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens" verschieben. Das BMBF stellt die Basisinformationen rund um ELStaM auf seiner Webseite zur Verfügung, am einfachsten zu finden über die Suchfunktion (rechts oben) auf www.bmbf.de. Der mit einer Relevanz von 100 Prozent beste Treffer verfügt über eine epochale Überschrift („Beim Lohnsteuerabzug bricht eine neue Zeit an") und stellt ELStaM in fünf Kapiteln prägnant vor, wobei auch Themen wie Datensicherheit und Datenschutz gestreift werden. Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann sich auf ElsterOnline, dem Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung mit dem Slogan „Meine Steuer mache ich einfach im Schnelldurchgang", ausführlicher informieren: Auf www.elster.de wird das Verfahren zum Beispiel mit Hilfe einer nach „Arbeitnehmer" und „Arbeitgeber" differenzierbaren FAQ-Liste erklärt („Was muss der Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer seine vorhandene steuerliche Identifikationsnummer nicht mitteilen möchte?"; „Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob die ELStaM korrekt sind?"). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im rege genutzten „Elster Anwender Forum“ Fragen zu stellen und Diskussionen anzustoßen, wofür insgesamt acht Foren in drei Bereichen (Allgemein, Elster Programme, Elster Webanwendungen) zur Verfügung stehen. Vom BMBF lassen sich weitere nützliche Quellen finden. Zum einen das 24 Seiten starke PDF-Dokument „Die elektronische Lohnsteuerkarte", das in die Kapitel „Verfahrenswechsel", „Zuständigkeiten", „Datenschutz" und „Ausnahmefälle" gegliedert ist und zum Beispiel www.mf.niedersachsen.de/download/51572 abgerufen werden kann. Zum anderen das Informationsschreiben des BMBF an die Spitzenverbände der Industrie, Arbeitgeberverbände, Banken, des Handels, Handwerks sowie des Versicherungswesen, abrufbar unter http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_ELStAM.
Weitere Überblicke: Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1 7506&article_id=90477&_psmand=110) erläutert Hintergründe, die Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte und die wesentlichen Änderungen im Jahr 2012. Ähnlich knapp äußert sich das Portal Finanztip auf www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elektronische-lohnsteuerkarte.htm

Sozialrecht 2012
Auch im Jahr 2012 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen im Feld der Sozialversicherung. Diese für die Personalkostenplanung wichtigen Grenzen bestimmen, bis zu welchem Betrag in der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung Beiträge gezahlt werden müssen. Eine verständliche Übersicht liefert die privat betriebene Webseite http://beitragsbemessungsgrenze-aktuell.de, die auch die Unterschiede zur Versicherungspflichtgrenze erläutert und lediglich im jeweils letzten Absatz der drei Menüpunkte einen leicht werblichen Touch in Richtung privater Krankenversicherung erhält. Die zugehörige Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der Vorstellung der Rechengrößen ist ebenfalls im Internet verfügbar, wahlweise in Form einer Pressemitteilung (http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rechhengroessen-sozialversicherung-2012.html) oder mit einem 14 Seiten umfassenden PDF-Dokument (unter der gleichen Adresse als Anhang zum Download). Eine wichtige Nachricht rund um das Thema „Sozialausgleich" (Grundlagen werden auf der Webseite des Gesundheitsministeriums www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html oder in Personal-Blogs wie http://personal.sima-jura-news.de/?p=1408 vorgestellt) enthält der elektronische Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2011: Dort (www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Ministerium/Bekanntmachungen/Zusatzbeitrag_Kassem_BAnz_164_Amtlich_BMG.pdf) gibt das Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag gemäß SGB V für das Jahr 2012 null Euro beträgt. Dies hat zur Konsequenz, dass der Sozialausgleich 2012 nicht stattfindet und die Arbeitgeber die damit verbundenen monatlichen Abrechnungen und Prüfungen (Sind zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag?) nicht durchführen müssen. Dennoch bleibt die Pflicht, im Rahmen der neuen GKV-Monatsmeldung die Entgeltdaten der Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen insbesondere mit Blick auf kleinere Betriebe die onlinebasierte Software sv.net (Sozialversicherung im Internet) zur Verfügung. Diese kann über die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) auf www.itsg.de bezogen werden.

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