Bilderstrecke: Round Table Datenschutz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai – und sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff in den Unternehmen. Panik ist für Nachzügler nicht ratsam. Schnelles Handeln schon. Hier finden Sie die wichtigsten Aussagen unserer Experten als Bilderstrecke.

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Die DSGVO kann ein Anlass – wenn auch ein schmerzhafter – sein, Bereinigungsarbeiten durchzuführen, die schon aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes fällig gewesen wären.
Foto: Hartmut Bühler

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Auch Personaler müssen ein sogenanntes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Dieses muss unter anderem die Zwecke der Verarbeitung sowie eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten enthalten.
Foto: Hartmut Bühler

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Auch aus Compliance-Gründen müssen sich die Unternehmen absichern. Die bloße Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag reicht meist nicht mehr aus.
Foto: Hartmut Bühler

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Datenschutzbeauftragte benötigen auch technologische Grundlagen wie etwa das Wissen über Verschlüsselungstechnologien. Und er sollte die Prozesse in der Organisation kennen.
Foto: Hartmut Bühler