Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf für weniger Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz III) stellt in dieser Hinsicht eine Ergänzung dar: So müssen Krankenkassen künftig dem Arbeitgeber ihres Versicherten melden, wie lange dieser vom Arzt krank gemeldet wurde.
Neben dem gelben Schein beinhaltet das Bürokratieentlastungsgesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen. So sollen unter anderem Hotelgewerbe ihre Gäste künftig digital melden dürfen und Gründer nur noch vierteljährlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. „Die Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen", erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen. Der Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein erster wichtiger Schritt, mit dem ich bereits einige Bereiche aus den Eckpunkten meiner Mittelstandsstrategie umsetze.“
Den kompletten Gesetzentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III kann beim Bundesministerium für Wirtschaft › hier als PDF eingesehen werden.