Themenspecial Januar: Kündigung spezial

Wenn besonderen Mitarbeitergruppen gekündigt werden soll...
Viele Arbeitgeber kennen die Situationen, in denen man über eine Kündigung einzelner Mitarbeiter nachdenkt. Doch was ist, wenn der Kündigungsgrund nicht im Unternehmen liegt, sondern beim Arbeitnehmer?
Sind Low Performer einfach „loszuwerden“? Was ist mit Auszubildenden, die ihre betriebliche Arbeit und auch die Anwesenheit in der Berufsschule überhaupt nicht ernstzunehmen scheinen? Oder mit Langzeiterkrankten, deren Wiederkehr ungewiss ist und selbst wenn: Sind sie nach der Genesungsphase noch so einsatzfähig, wie zuvor?
Lassen sich diese besonderen Fälle einfach so kündigen oder was wären die Voraussetzungen dafür? Wann sollten Arbeitgeber diese Ultima Ratio besser nicht wählen?
In unserem Themenspecial „Kündigung spezial“ wollen wir solchen und weiteren Szenarien auf den Grund gehen und aufzeigen, ob Kündigungen dieser Mitarbeitergruppen überhaupt möglich sind und wer welchen Schutzbedürfnissen unterliegt.
> Kündigung von Langzeiterkrankten
> Low Performer: Minderleistung als Kündigungsgrund?
> Schwangere und Mütter: Das Mutterschutzgesetz bewirkt einen besonderen Kündigungsschutz
> Schwerbehinderte: Kündigung nicht ohne das Integrationsamt
> Wenn der Azubi nicht so richtig will: Kann man Lehrlingen so einfach kündigen?