Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige: Kündigung von Air-Berlin-Piloten unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin am Standort Düsseldorf für unwirksam erklärt. Der Grund für die Unwirksamkeit: eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige.
Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigungsschutzklage Erfolg (BAG, Urteil vom 13.02.2020, Az. 6 AZR 146/19). Demnach handelte es sich bei den Stationen der Air Berlin um "Betriebe" im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG. Somit hätte die Massenentlassungsanzeige für die der Station Düsseldorf zugeordneten Piloten bei der dafür zuständigen Agentur für Arbeit in Düsseldorf erfolgen müssen. Die Anzeige hätte sich zudem nicht auf Angaben zum Cockpit-Personal beschränken dürfen. Die nach § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG zwingend erforderlichen Angaben hätten vielmehr auch das der Station zugeordnete Boden- und Kabinen-Personal erfassen müssen. Demzufolge beurteilte das BAG die Kündigungen wegen einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige für unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifliche Regelung, wonach bei einer Teilzeit-Ausbildung das Ausbildungsgehalt entsprechend gekürzt wird, für rechtmäßig erklärt.
Je nachdem wie sich die Auftragsbearbeitung und Auftragsvergabe beim sog. Crowdsourcing tatsächlich gestaltet, kann es sich um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Crowdworker und dem Betreiber der Online-Plattform handeln. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Eine tarifliche Regelung, die einen Zusatzurlaub ausschließlich für Mütter vorsieht, ist gerechtfertigt, wenn damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und Mutterschaft bezweckt wird. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
Das Landesarbeitsgericht München hat die nur befristete Erhöhung der Wochenstundenzahl einer Kirchenmusikerin als unangemessene Benachteiligung und damit als unwirksam beurteilt. Die Folge: Die Mitarbeiterin hat einen Anspruch darauf, dauerhaft mit der höheren Stundenzahl beschäftigt zu werden.
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