Nach LAG-Ansicht stellt das unbefugte, vorsätzliche Löschen von betrieblichen Daten auf dem Server des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Das Gericht hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung geeignet sei. Es gehöre zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht. Das LAG Baden-Württemberg hielt die Pflichtverletzung des Mitarbeiters für so schwerwiegend, dass der Arbeitgeber hier auf eine vorherige Abmahnung verzichten durfte.
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Entscheidungen von Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, Bundesarbeitsgericht und EuGH.
Ausbildung in Teilzeit: Vergütung darf gekürzt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifliche Regelung, wonach bei einer Teilzeit-Ausbildung das Ausbildungsgehalt entsprechend gekürzt wird, für rechtmäßig erklärt.
Crowdworker kann im Einzelfall Arbeitnehmer sein
Je nachdem wie sich die Auftragsbearbeitung und Auftragsvergabe beim sog. Crowdsourcing tatsächlich gestaltet, kann es sich um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Crowdworker und dem Betreiber der Online-Plattform handeln. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
EuGH billigt Zusatzurlaub für Mütter
Eine tarifliche Regelung, die einen Zusatzurlaub ausschließlich für Mütter vorsieht, ist gerechtfertigt, wenn damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und Mutterschaft bezweckt wird. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
Wenn die befristete Erhöhung der Arbeitszeit unwirksam ist
Das Landesarbeitsgericht München hat die nur befristete Erhöhung der Wochenstundenzahl einer Kirchenmusikerin als unangemessene Benachteiligung und damit als unwirksam beurteilt. Die Folge: Die Mitarbeiterin hat einen Anspruch darauf, dauerhaft mit der höheren Stundenzahl beschäftigt zu werden.