Und wie ist die Rechtslage, wenn der rechtswidrig gekündigte Mitarbeiter in der Zeit zwischen seiner Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Tätigkeit einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgegangen ist? Für diesen Fall stellte der EuGH klar, dass der Arbeitnehmer die Urlaubsansprüche, die dem Zeitraum entsprechen, in dem er seiner neuen Beschäftigung nachgegangen ist, nur gegenüber dem neuen Arbeitgeber geltend machen kann.