Der Bundesarbeitsminister spricht von der Sorge der Eltern, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und nun fürchten, dass sie in dieser Zeit nicht bezahlt werden. Dazu stellt Heil klar:
Nach geltender Rechtslage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Großeltern sollte verzichtet werden, da ältere Menschen erheblich durch das Virus gefährdet sind und deren Gesundheit besonders geschützt werden sollte. Es ist aber auch klar, dass diese rechtliche Möglichkeit auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt ist (nach § 616 BGB).
Und richtet einen dringenden Appell an die Arbeitgeber:
Ich bitte Sie angesichts der akuten Lage gemeinsam mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu pragmatischen, unbürokratischen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen, die nicht zu Lohneinbußen führen. Ich bitte Sie, die Möglichkeiten der Lohnfortzahlung im Betreuungsfall großzügig auszugestalten. Zumindest in der ersten Woche sollte aufgrund der akut notwendigen zwingenden Betreuung von Kindern keine Lohnminderung erfolgen. Wo möglich, können auch Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bewältigen.
Heil betont weiter, dass alle in dieser Krise zusammenstehen müssen und bittet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Möglichkeiten wie z. B. Zeitausgleiche (Überstundenabbau) oder kurzfristige Inanspruchnahme von Urlaub wahrzunehmen, um die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherzustellen.
Zudem macht der Bundesarbeitsminister publik, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell intensiv Wege prüft, wie unzumutbare Lohneinbußen im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden werden können. Und dass diese Prüfung den gesamten Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung von Schulen und Kitas einschließt.