Inhalt des Webinars
Die Hinweisgeberrichtlinie soll jene schützen, die Straftaten oder vermutete Straftaten von Unternehmen melden möchten. Dabei geht es nicht nur um falsches Verhalten vom eigenen Arbeitgeber, sondern auch um Fehler von beispielsweise Lieferanten oder Kunden. Das Gesetz dazu ist noch nicht in Kraft getreten. Doch es empfiehlt sich, das Thema nicht aufzuschieben. Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, erklärt in diesem Webinar zu Anfang, worum es bei dem Gesetzesentwurf geht und welche rechtlichen Vorgaben es geben wird.
Dass der Hinweisgeberschutz nicht nur als Zwang und Belastung gesehen werden muss, sondern auch seine Vorteile mitbringen kann, zeigt das Best Practice des Naturkosmetikherstellers Börlind. Die Head of HR, Simone Schrön, zeigt in ihrem Vortrag, dass die Cloud-Lösung für das Whistleblowing die bisherigen Aktivitäten der Mitarbeiterkommunikation ergänzt und diese sogar digitalisiert hat.
Diese Fragen möchten wir in diesem Webinar diskutieren und praktische Beispiele darlegen.
Ihre Referenten
Johannes Jakob
CEO & Co-Founder von whistle.law
Simone Schrön
Head of Human Resources bei Börlind
Moderation
Gesine Wagner
Redakteurin der Personalwirtschaft, F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH