Bilderstrecke: Round Table Auslandsentsendung – Global Mobility
Auf dem Spielfeld von Global Mobility ist viel Bewegung. In dieser Bildestrecke weisen Spezialisten für internationale Entsendungen auf wichtige Knackpunkte hin.
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Um dem Mitarbeiter die Entscheidung zu erleichtern mit der Familie beispielsweise nach Indien oder China zu gehen, bietet das Unternehmen attraktive Leistungen. Es gilt hier das Motto „eher mehr als weniger“.
Bild: Hartmut Bühler

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Durch den drohenden Brexit, aber auch abseits des europäischen Kontinents sind die politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen permanent in Bewegung. Dies erfordert eine große Flexibilität von allen Beteiligten.
Bild: Hartmut Bühler

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Vor dem Hintergrund der reformierten EU-Entsenderichtlinie muss insbesondere die zukünftige Höchstdauer des EU-Auslandseinsatzes berücksichtigt werden. Nach maximal 18 Monaten gilt das Recht des Gastlandes automatisch.
Bild: Hartmut Bühler

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Während sich die Meldepflicht als arbeitsrechtliche Anforderung darstellt, bezieht sich die A1-Bescheinigung auf die soziale Absicherung eines Mitarbeiters. Idealerweise sollte beides Hand in Hand gehen.
Bild: Hartmut Bühler

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Die Nachteile von Pauschalen lassen sich nicht wegdiskutieren, daher kehren manche Unternehmen von der Pauschale zur realen Belegerstattung zurück – aus Kostengründen und um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Bild: Hartmut Bühler

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Die unterschiedlichen Karenzfristen beeinflussen nicht die Vorschrift der generellen Meldepflicht oder die A1-Beantragung ab dem ersten Tag. Ob das A1-Prozedere durch die neu eingeführten digitalen Anträge schneller geworden ist, bleibt offen.
Bild: Hartmut Bühler

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Um rechtssicher agieren zu können, benötigen Unternehmen Informationen über die in europäischen Ländern geltenden Tarifverträge. Eigentlich sind die Gastländer dazu verpflichtet, genau diese Bedingungen transparent zu machen. In der Realität sieht das aber noch anders aus.
Bild: Hartmut Bühler

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Durch die Reform der EU-Entsenderichtlinie sollen für Mitarbeiter ab Mitte 2020 vom ersten Tag der Entsendung die gleichen Entlohnungsvorschriften (Entgelthöhe, Prämien, Zulagen, Urlaubs-und Weihnachtsgeld) wie im Gastland gelten. Zurück zum › Beitrag
Bild: Hartmut Bühler