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Neues Gesetz soll Entlassungen in Krisenzeiten verhindern

Hubertus Heil (SPD) hält eine Rede im  Deutschen Bundestag
Arbeitsminister Hubertus Heil, hier auf einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag, plant ein neues Gesetz für Krisenzeiten.
Fotograf: Achim Melde

Seit einiger Zeit schwächelt die Weltwirtschaft. Vor diesem Hintergrund plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein neues Gesetz. Es soll Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise davor schützen, den Job zu verlieren. Das „Arbeit von morgen-Gesetz“ soll im Herbst vorgelegt werden.

Auf seiner Sommerreise stellte der SPD-Politiker vor Journalisten Grundzüge des geplanten Gesetzes vor. „Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können“, so Heil Medienberichten zufolge.

Lockerung des Zugangs zu Kurzarbeitergeld geplant

Mit dem Gesetz will Heil die Zugangsbedingungen von Arbeitgebern und Beschäftigten zu Kurzarbeitergeld lockern – in der Wirtschaftskrise 2009 hatte die Regierung das bereits vorübergehend getan, um Entlassungen zu verhindern. Wenn Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und in einer Weiterbildung sind, soll es außerdem einfacher möglich sein, dass die Sozial-versicherungsbeiträge des Arbeitgebers vom Staat übernommen werden – unter der Bedingung, dass die betroffenen Unternehmen mit ihrem Betriebsrat dazu eine förmliche Vereinbarung mit einem Qualifizierungsplan schließen. Überhaupt soll Kurzarbeit künftig, wo immer es möglich sei, auch mit Qualifizierung verbunden werden.

Mehr Zuschüsse für Weiterbildung

Wie es heißt, soll das Gesetz an das Qualifizierungschancengesetz anknüpfen, das seit Anfang dieses Jahres gilt, und eine „zweite Förderlinie“ werden. Das bestehende Gesetz besagt, dass die Bundes-agentur für Arbeit (BA) Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernehmen kann. Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Laut Hubertus Heil sollen diese die Zuschüsse künftig höher ausfallen.

Öffentliche Förderung für „Perspektivqualifizierung“

Zusätzlich sieht der Minister eine „Perspektivqualifizierung“ vor: Beschäftigte, die bei ihrem Arbeitgeber keine dauerhafte Perspektive mehr haben, soll es ermöglicht werden, zunächst mit öffentlicher Förderung im Unternehmen zu bleiben. Auch hier sind Zuschüsse geplant, sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn. Arbeitnehmern, die in Transfergesellschaften überführt werden, soll eine längere Weiterbildung ermöglicht werden. Die Regel, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen, soll in Zukunft gelockert werden.

Mit dem neuen Gesetz will Heil die Arbeitnehmer außerdem befähigen, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Ein „Instrumentenkasten“ soll „dafür sorgen, dass die Beschäftigten den Anschluss nicht verlieren“, so der Politiker.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.