Trotz heftiger Kritik der Opposition: Der Deutsche Bundestag hat am
Freitag das Tarifeinheitsgesetz ohne Änderungen beschlossen. Es soll zum
1. Juli 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Konfliktfällen nur noch der Tarifvertrag jener Gewerkschaft in einem Unternehmen gelten soll, die die meisten Mitglieder im Betrieb hat. Um den Minderheitsgewerkschaften entgegenzukommen, wird es „flankierende Verhaltensregeln“ geben. Dazu zählen ein vorheriges Anhörungsrecht gegenüber der Arbeitgeberseite und ein sogenanntes Nachzeichnungsrecht. Damit können Minderheitengewerkschaften einen inhaltlich gleichen Tarifvertrag wie den von der Mehrheitsgewerkschaft ausgehandelten verlangen, wenn ihr eigener bestehender Tarifvertrag durch das neue Gesetz verdrängt wurde.
Behindert das Gesetz die Gewerkschaften in ihrem Streikrecht?
Die große Koalition widersprach der Kritik, dass das Gesetz die Gewerkschaften in ihrem Streikrecht behindere. Auch könnten sich nach wie vor mehrere Gewerkschaften für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Eine weitere Zersplitterung der Arbeitnehmerschaft aber müsse verhindert werden, argumentierten CDU/CSU und SPD. Zudem verwiesen sie darauf, dass es auch Betriebe gebe, in denen kleinere Gewerkschaften die Mehrheit hätten und „dann demzufolge auch streiken könnten“.
Die Linke: Minderheitenrechte werden mit Füßen getreten
Das sah die Opposition gänzlich anders. Die Grünen warfen der Regierung vor, einen „neuen Tatbestand der Unverhältnismäßigkeit zu schaffen“. Gestreikt werden könne nur, wenn es ein tarifvertraglich regelbares Ziel gebe – und dies gelte für die Minderheitengewerkschaften nicht mehr. Die Linke ging noch einen Schritt weiter: Ihrer Meinung nach würden Minderheitenrechte mit Füßen getreten, „obwohl das Grundgesetz eigentlich diese Rechte schütze“. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein in der Verfassung definiertes Grundrecht auf Bildung von Vereinigungen von ihrer Größe abhängig gemacht werde. (ds)
Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit kann › hier kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Quelle: www.personalpraxis24.de