Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. Damit sollen sogenannte Whistleblower – also Beschäftigte, die Straftaten oder sonstige Verstöße gegen geltendes Recht im Betrieb aufdecken – in Zukunft besser vor Repressalien geschützt werden. Die Einführung interner Meldestellen soll verpflichtend werden.
Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr im Prozess
Das neue Gesetz soll immer dann Anwendung finden, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Hinweise gibt, dass im Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen wurde, zum Beispiel wenn Straftaten aufgedeckt oder Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften gemeldet werden. Wer sich als Whistleblower an das im Gesetz beschriebene Verfahren hält, soll vor Repressalien wie einer Kündigung oder sonstigen Sanktionen geschützt werden.
Für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht sieht der Gesetzentwurf eine Beweislastumkehr vor. Das heißt: Wenn ein Hinweisgeber Repressalien seitens des Arbeitgebers erleidet, so wird zu seinen Gunsten vermutet, dass sein Hinweis Anlass für die Repressalien war. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien soll der Arbeitgeber gegenüber dem Hinweisgeber schadensersatzpflichtig sein.
Umgekehrt sollen Arbeitgeber vor bewussten oder grob fahrlässigen Falschmeldungen geschützt werden: Sie sollen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche gegen den Hinweisgeber geltend machen können.
Interne und externe Meldestellen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend eine interne Meldestelle einführen müssen, an die sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden können. Alternativ kann ein externer Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden. Zusätzlich möchte der Bund externe Meldestellen einrichten, unter anderem beim Bundesjustizministerium und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Was die Vorgehensweise angeht, ist Folgendes geplant: Die Mitarbeitenden sollen sich zunächst an die betriebsinterne Meldestelle wenden, damit möglichst intern Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn der Hinweisgeber dort aber kein Gehör findet oder wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, hat er die Möglichkeit, sich an eine externe Stelle zu wenden.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Anlass für das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine EU-Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Whistleblower durch nationale Regelungen besser zu schützen. Eigentlich lief die Frist für die Umsetzung der EU-Vorgaben bereits im Dezember 2021 ab. Die vorherige Bundesregierung hatte sich jedoch nicht auf ein entsprechendes Gesetz einigen können.
Wann genau das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Zuvor bedarf es der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Im weiteren parlamentarischen Verfahren könnte es auch noch zu Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf kommen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.