Foto: © Africa Studio/Fotolia.de
Die Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit dem objektiv wirtschaftlichen Wert, den der Tag auch für den potenziellen Arbeitgeber hatte (Az.: B 2 U 1/18 R).
Der Kläger hatte sich als Lkw-Fahrer bei einem Entsorgungsunternehmen von Lebensmittelabfällen beworben. Im Vorstellungsgespräch wurde ein unbezahlter Probearbeitstag vereinbart, an dem er mit dem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln sollte. Bei dieser Tätigkeit fiel er von der Laderampe des Fahrzeugs und zog sich Kopfverletzungen und eine Handgelenksfraktur zu.
Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, da der Arbeitsuchende nicht in den Betrieb eingegliedert gewesen sei. Gegen diese Entscheidung klagte dieser und bekam vor dem Sozialgericht (SG) Halle und dem Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt recht.
Auch die Revision vor dem BSG führte nun zu keinem anderen Ergebnis. Der Kläger habe an dem Probearbeitstag zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz gestanden, da er noch nicht auf Dauer in den Betrieb des Entsorgungsunternehmers eingegliedert war. Er habe aber eine „dem Entsorgungsunternehmer dienende und dessen Willen entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert“ erbracht, die einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnlich ist. Er sei damit als „Wie-Beschäftigter“ gesetzlich unfallversichert gewesen.
Der Probearbeitstag habe zudem auch dem Unternehmer gedient, der sich damit die Auswahl eines geeigneten Bewerbers erleichtern wollte. Zuvor waren zahlreiche Bewerber nach kurzer Mitarbeit wieder abgesprungen. Die Probearbeit habe damit für ihn einen objektiv wirtschaftlichen Wert gehabt. Darüber hinaus sei die Tätigkeit über die bloße Arbeitsplatzsuche oder die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch hinausgegangen.
Urteil des BSG vom 20.08.2019 (Az.: B 2 U 1/18 R) / Vorinstanzen: Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.12.2017 (Az.: L 6 U 82/15) sowie des SG Halle vom 05.03.2015 (Az.: S 33 U 92/13)
David Schahinian arbeitet als freier Journalist und schreibt regelmäßig arbeitsrechtliche Urteilsbesprechungen, Interviews und Fachbeiträge für die Personalwirtschaft.