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Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Flexi-Rente

In Teilen soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten, andere Teile wie das neue Hinzuverdienstrecht erst Mitte 2017. Teilrentner dürfen mehr vom Zuverdienst zu den Altersbezügen behalten
und können die Reduzierung ihrer Arbeitszeit flexibler gestalten. Für
Arbeiten über das Rentenalter hinaus gibt es einen noch höheren
Aufschlag auf die spätere Rente als bisher. Für Arbeitgeber wird das Einstellen oder die Bindung von Mitarbeitern über das Regelalter hinaus finanziell attraktiver, denn sie müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen.

„Weiterarbeiten über die Regelarbeitsgrenze hinaus wird sich deutlich mehr lohnen, und das Teilrentenrecht wird deutlich vereinfacht“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters. Wer länger beschäftigt bleibt, kann künftig seine Rentenansprüche erhöhen. Voraussetzung ist, dass der Rentner weiter Beiträge zur Rentenversicherung einzahlt. Zudem können Arbeitnehmer noch früher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Abschläge bei einem möglichen vorzeitigen Rentenbeginn abzufedern. Bei der Teilrente kombinieren Arbeitnehmer ab 63 Jahren Teilzeitarbeit mit dem Bezug eines Teils der Rente.

Debatte im Bundestag noch im September

Der Bundestag soll sich noch im September mit dem Entwurf befassen. Er belohne längeres Arbeiten und senke die Gefahr von Altersarmut. Gleichzeitig würden Anreize für einen frühen Job-Ausstieg verringert. Die Rehabilitation werde gestärkt, so verschiedene Politiker aus CDU und SPD. Außerdem werde die „Gerechtigkeitslücke“ bei der sogenannten Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern entschärft. Bei drohender Altersarmut durch Renten-Abschläge dürfen Hartz-IV-Bezieher nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden. (nbh/Reuters)

Lesetipp:

Die Flexi-Rente war schon in unserer Titelgeschichte der Ausgabe 11/2014 der „Personalwirtschaft“ das Topthema.

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