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Mehr als 20 Jahre diskutierte die Politik kontrovers darüber, ob
Deutschland ein Einwanderungsgesetz braucht. Nun ging alles überraschend
schnell: Union und SPD konnten sich bei umstrittenen Details einigen
und haben einen Gesetzentwurf für ein Fachkräfte- einwanderungsgesetz vorgelegt. Außerdem brachten sie das Beschäftigungsduldungsgesetz auf den Weg.
Heute hat das Kabinett das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Damit soll dem oft von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Laut Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren hierzulande im dritten Quartal dieses Jahres 1,24 Millionen Stellen unbesetzt. Der Fachkräftemangel sei in einigen Branchen und Regionen schon jetzt ein „Wachsumshemmnis“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute in Berlin.
Erleichterte Einreise für Fachkräfte aus nicht-EU-Staaten
Mit dem Einwanderungsgesetz, das im Januar 2020 in Kraft treten soll, sollen gut ausgebildete Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der EU nach Deutschland gelockt werden. Dafür werden einige Einreisehürden gesenkt. So soll künftig die Liste mit Mangelberufen entfallen, ebenso die Vorrangprüfung, bei der bisher geprüft wurde, ob die betreffenden Vakanzen auch von Deutschen oder EU-Ausländern besetzt werden können. Außerdem soll es qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten mit guten Deutschkenntnissen möglich sein, auch ohne Arbeitsvertrag zu kommen, um sich einen Job zu suchen – diese Regelung galt bislang nur für Hochschulabsolventen. Vor allem in der Union war das geplante Einwanderungsgesetz bis zum Schluss umstritten. Innenexperten von CDU und CSU warnten vor „Missbrauchsmöglichkeiten und möglichen Fehlanreizen“.
Zweites Gesetz regelt Duldung für Asylbewerber in Arbeit
Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschloss das Kabinett ein weiteres Gesetz, das Beschäftigungsduldungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Beschäftigungsduldung für abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber vor. Um vorerst nicht abgeschoben zu werden, müssen sie unter anderem bereits seit mindestens 18 Monaten einen festen Arbeitsplatz in Vollzeit haben. „Im Kern geht es darum, dass wir nicht die Falschen abschieben“, so der Arbeitsminister. Mit den beiden Gesetzen soll verhindert werden, dass sich Arbeitsmigration und Asyl vermischen.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.