Im Rahmen einer betrieblichen Versorgungsregelung dürfen Arbeitszeiten der Teilzeitbeschäftigung bei der Berechnung des Altersruhgelds anteilig berücksichtigt werden. Dies stellt keine Diskriminierung von Teilzeitkräften darf, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht.
Das Altersruhegeld von Teilzeitbeschäftigten kann sich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richten, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 23.03.2021, Az. 3 AZR 24/20). Ebenso könne eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird, urteilte das BAG.
Versorgungsregelung mit Teilzeitfaktor
Das BAG hatte über die Klage einer Frau zu entscheiden, die fast 40 Jahre lang – überwiegend in Teilzeit – bei einem Unternehmen beschäftigt war. Seit Mai 2017 bezieht die Klägerin eine Betriebsrente auf Grundlage der geltenden Konzernbetriebsvereinbarung („Leistungsordnung“). Die Höhe der Betriebsrente hängt von dem zum Ende des Arbeitsverhältnisses erreichten versorgungsfähigen Einkommen und den zurückgelegten anrechnungsfähigen Dienstjahren ab. Die Leistungsordnung enthält eine Regelung, wonach Dienstzeiten in Teilzeitarbeit nur anteilig angerechnet werden. Bei der Klägerin sieht die Leistungsordnung einen Teilzeitfaktor von 0,9053 vor, wodurch die Betriebsrente entsprechend niedriger ausfällt.
Klage auf auf höhere Betriebsrente erfolglos
Gegen die Berücksichtigung des Teilzeitfaktors klagte die Frau und verlangte die Zahlung der Differenz zum höchstmöglichen Altersruhegeld. Der Fall durchlief alle Instanzen bis hin zum BAG. Dieses hat die Klage abgewiesen. Die in der Leistungsordnung vorgesehene Berechnung des Altersruhegelds unter Berücksichtigung eines Teilzeitgrads sei wirksam, entschieden die Erfurter Richter. Sie sahen in der vorliegenden Regelung keine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.