LKW-Fahrer dürfen nicht alle Pausen im Fahrzeug verbringen
Für Lastwagenfahrer ist eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgeschrieben. Wie aus einem neuen EuGH-Urteil hervorgeht, dürfen sie diese Ruhezeit – im Gegensatz zu anderen Pausen – nicht in ihrer Fahrerkabine verbringen.
Anlass für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war folgender Sachverhalt: In Belgien kann eine Geldbuße in Höhe von 1.800 EUR verhängt werden, wenn ein LKW-Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Das belgische Transportunternehmen Vaditrans war damit nicht einverstanden und klagte dagegen. Die Klage hatte vor dem EuGH aber keinen Erfolg (Urteil vom 20.12.2017, Az. C-102/16).
Vorgeschriebene Ruhezeiten
Zum Hintergrund: Gemäß einer EU-Verordnung müssen LKW-Fahrer spätestens nach 6 Fahrtagen eine Ruhezeit von 45 Stunden einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die wöchentliche Pausenzeit auf 24 Stunden verkürzt werden. Diese verkürzte wöchentliche Ruhezeit dürfen die Fahrer in der LKW-Kabine verbringen, falls eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Das Gleiche gilt für die täglich vorgeschriebene Pause von mindestens 11 Stunden beziehungsweise für die verkürzte tägliche Pause von mindestens 9 Stunden – auch dabei ist es erlaubt, dass sich der Fahrer in seinem LKW aufhält. Für die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden muss der LKW-Fahrer aber die Fahrerkabine verlassen, wie aus dem EuGH-Urteil deutlich wird.
Begründung des EuGH
Wesentliches Ziel der EU-Verordnung, so der EuGH, sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßentransportsektor sowie die Straßenverkehrssicherheit im Allgemeinen. Der EU-Gesetzgeber wollte den Fahrern die Möglichkeit geben, ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten an einem Ort zu verbringen, der geeignete und angemessene Unterbringungsbedingungen bietet. Dazu heißt es von Seiten des EuGH: „Eine Lastkraftwagenkabine ist aber offensichtlich kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten.“
Wenn die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug eingelegt werden dürften, würde dies bedeuten, dass ein Fahrer alle seine Ruhezeiten in der LKW-Kabine verbringen dürfte. Dies würde nach EuGH-Ansicht dem mit der EU-Verordnung verfolgten Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zuwiderlaufen.
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden
Die Luxemburger Richter bestätigten mit ihrem Urteil indirekt auch die Rechtspraxis in Deutschland. Auch hierzulande wird die EU-Verordnung dahingehend ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Dementsprechend kann bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden.