Parallelen zwischen DSGVO und Arbeitszeiterfassung: Nichts gelernt 

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Im Jahr 2018 kamen Weihnachtsgefühle schon Ende Mai auf. Zumindest in dem Sinne, dass der 25.5. auf einmal da war – und mit ihm die Pflicht, die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Unternehmen (und anderen Organisationen) umzusetzen. Wie fast exakt fünf Monate davor und sieben Monate danach (und sowieso in jedem Jahr) war das Datum lange bekannt gewesen, trotzdem brach vielerorts ein, zwei Tage vorher die große Panik aus. Datenschützer und spezialisierte Juristinnen konnten sich vor Anfragen und Aufträgen kaum retten, manch ein Geschäftsführer steckte sein ganzes Unternehmen mit seiner Angst vor Millionenstrafen an. 

Man sollte eigentlich meinen, dass die Unternehmen daraus gelernt hätten und sich in Zukunft eine solche Situation, die auch ohne Strafen nicht nur Nerven, sondern im Zweifelsfall auch unnötig viel Geld gekostet hat, zu verhindern. 

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen