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Parallelen zwischen DSGVO und Arbeitszeiterfassung: Nichts gelernt 

Im Jahr 2018 kamen Weihnachtsgefühle schon Ende Mai auf. Zumindest in dem Sinne, dass der 25.5. auf einmal da war – und mit ihm die Pflicht, die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Unternehmen (und anderen Organisationen) umzusetzen. Wie fast exakt fünf Monate davor und sieben Monate danach (und sowieso in jedem Jahr) war das Datum lange bekannt gewesen, trotzdem brach vielerorts ein, zwei Tage vorher die große Panik aus. Datenschützer und spezialisierte Juristinnen konnten sich vor Anfragen und Aufträgen kaum retten, manch ein Geschäftsführer steckte sein ganzes Unternehmen mit seiner Angst vor Millionenstrafen an. 

Man sollte eigentlich meinen, dass die Unternehmen daraus gelernt hätten und sich in Zukunft eine solche Situation, die auch ohne Strafen nicht nur Nerven, sondern im Zweifelsfall auch unnötig viel Geld gekostet hat, zu verhindern. 

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