Die Stundenlöhne von Pflegekräften werden in mehreren Schritten und gestaffelt nach Qualifikation bis Ende 2023 erhöht. Darauf hat sich die mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besetzte Pflegekommission verständigt.
Mindestlohn-Erhöhung gestaffelt nach der Qualifikationsstufe
Für Pflegehilfskräfte müssen Arbeitgeber ab April 2022 mindestens 12,55 Euro pro Stunde zahlen (auf diese Erhöhungsstufe hatte sich die Pflegekommission bereits im Jahr 2020 geeinigt). Zum 1. September 2022 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte dann auf 13,70 Euro pro Stunde, zum 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und zum 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro.
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte – Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit – steigt der Mindestlohn zum 1. April 2022 auf 13,20 Euro pro Stunde, zum 1. September 2022 auf 14,60 Euro, zum 1. Mai 2023 auf 14,90 Euro und zum 1. Dezember 2023 auf 15,25 Euro.
Pflegefachkräfte werden zukünftig nach folgende Mindestlohnstufen bezahlt: Sie erhalten 15,40 Euro ab April 2022, 17,10 Euro ab September 2022, 17,65 Euro ab Mai 2023 und 18,25 Euro ab Dezember 2023.
Anspruch auf mehr Urlaubstage
Außerdem wird der Mindesturlaub für Beschäftigte in der Altenpflege erhöht: Sie bekommen für 2022 einen Anspruch auf 27 Tage Mindesturlaub – statt derzeit 26 Tagen. Für die Jahre 2023 und 2024 erfolgt dann eine nochmalige Erhöhung auf 29 Urlaubstage.
Cornelia Prüfer-Storcks, ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin und jetzige Beauftragte des Bundesarbeitsministeriums für die Pflegekommission, bezeichnet die Änderungen als „klares Signal für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“. Die Pflegekommission sei sich aber darüber im Klaren, dass die Arbeitsbedingungen für diese anspruchsvolle Tätigkeit weiter verbessert werden müssen, so Prüfer-Storcks.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.