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Recht auf befristete Teilzeit geplant

Bisher haben Arbeitnehmer hierzulande lediglich einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit können Mitarbeiter außerdem wieder zur vorigen Arbeitszeit zurückkehren. Nun sollen diese Rechte ausgeweitet werden. CDU und SPD hatten bereits ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu gibt es seit dieser Woche einen Referentenentwurf von Andrea Nahles (SPD), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Anrecht auf Rückkehr in Vollzeitjob

Der Entwurf sieht für Beschäftigte das Recht vor, mit ihrem Arbeitgeber eine zeitlich befristete Teilzeit zu vereinbaren und danach ihre Arbeitszeit wieder auf die einer Vollzeitstelle zu verlängern. Der Anspruch auf eine befristete Teilzeitarbeit soll – wie beim bereits bestehenden Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit – für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern gelten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis vorher mindestens sechs Monate bestanden haben soll und dass die Mitarbeiter die Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit soll eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Erleichterungen für Mitarbeiter in zeitlich unbefristeter Teilzeit

Außerdem soll es Mitarbeitern, die sich in zeitlich unbefristeter Teilzeit befinden, laut Entwurf erleichtert werden, ihre Arbeitszeit zu verlängern. Auch heute schon müssen Unternehmen diese Mitarbeiter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt berücksichtigen. Während jedoch bisher die Teilzeitbeschäftigten nachweisen müssen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie dafür geeignet sind, sieht der neue Referentenentwurf „eine Beweislast-Verlagerung auf den Arbeitgeber“ vor, das heißt, das Unternehmen müsste künftig das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine geringere Eignung darlegen.

Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit soll auch während befristeter Teilzeit möglich sein

Der Entwurf besagte darüber hinaus, dass Arbeitnehmer auch während einer befristeten Teilzeit verlangen können, vorzeitig in ihren Vollzeitjob zurückkehren zu können. Das Unternehmen muss dies auch hier bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, es gäbe keinen entsprechenden Arbeitsplatz, der Mitarbeiter wäre nicht mindestens gleich geeignet wie ein anderer Bewerber, dringende betriebliche Gründe oder die Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer stünden dem entgegen. Der Referentenentwurf wird derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt.

Die Arbeitsministerin hatte in ihrem „Weißbuch Arbeiten 4.0“ im November, in dem sie den Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht in Vollzeit ankündigte, geschrieben, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten über diese Pläne hinaus auch probeweise Varianten zum normalen Achtstundentag vereinbaren können, etwa Homeoffice abends oder am Arbeitsende und -beginn jenseits gesetzlicher Regelungen sowie Pausen zur Kinderbetreuung.

Arbeitgeber beklagen Einschränkungen und Überregulierung

Während der Entwurf zur befristeten Teilzeit bei den Gewerkschaften auf Zustimmung stieß, äußerten die Arbeitgeberverbände Kritik. Sie beklagen eine weitere Bürokratisierung, eine Überregulierung und die Einschränkung ihres unternehmerischen Gestaltungsspielraums. Auch finde eine Beweislastverlagerung auf den Arbeitgeber statt. Medienberichten zufolge bezeichnete der Arbeitgeberverband Gesamtmetall Nahles Pläne als „Etikettenschwindel“ zu Lasten der Unternehmen. Der für Sozialpolitik zuständige Geschäftsführer Karsten Tacke sagte, die befristete Teilzeit würde durch einen faktischen Anspruch auf vorzeitige Rückkehr in Vollzeit ausgehebelt. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), kritisierte, die Regulierung erreiche das Gegenteil von flexibler Arbeitsgestaltung.