Das Arbeitsgericht Bonn hat die Klage abgewiesen und somit einen Entschädigungsanspruch verneint (Urteil vom 23.10.2019, Az. 5 Ca 1201/19). Nach Ansicht des Gerichts hatte der Kläger keine Indizien dargelegt, welche für eine Diskriminierung wegen des Alters sprechen. Darüber hinaus wertete das Gericht das Verhalten des Mannes als rechtsmissbräuchlich. Dieser habe sich nicht bei dem Unternehmen beworben, um eine Stelle zu erhalten, sondern es sei ihm ausschließlich um eine Entschädigung gegangen. Das Arbeitsgericht Bonn begründete seine Einschätzung unter anderem damit, dass das Bewerbungsanschreiben keinerlei Ausführungen zu der Qualifikation des Bewerbers oder seiner Motivation für seine Bewerbung enthalte. Mit der Forderung eines vom Arbeitgeber gestellten, in nächster Betriebsnähe gelegenen Appartements habe der Bewerber eine Absage heraufbeschwören wollen.
Quelle: Arbeitsgericht Bonn
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.