Viele arbeitsrechtliche Urteile werden von den Gerichten gesprochen – in der Arbeitswelt dann aber kaum besprochen. Mitte Februar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber ein Urteil gefällt, und prompt nach Veröffentlichung der Pressemitteilung wurde in der gesamten Arbeitswelt heiß diskutiert: Ist das Urteil gerechtfertigt? Was bedeutet das für uns? Und in diesem Fall: Was wäre, wenn nicht eine Frau, sondern ein Mann geklagt hätte?
Im besagten Rechtsstreit hatte das BAG über eine etwaige Geschlechterdiskriminierung zu entscheiden. In einem Metallunternehmen hatte die Mitarbeiterin Susanne Dumas festgestellt, dass zwei männliche Kollegen monatlich mehrere Hundert Euro mehr verdienten als sie – obwohl sie die gleiche Arbeit verrichteten. Im Gegensatz zu ihr sind die beiden Mitarbeiter in Nachverhandlungen gegangen. Der Arbeitgeber rechtfertigte den Unterschied dabei in einem Fall mit der längeren Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters, im anderen mit einem besseren Verhandlungsgeschick.
Bei Gehaltsverhandlungen diskriminiert
Während Ersteres durchaus nachvollziehbar ist – nicht ohne Grund werden Gehälter beispielsweise in Tarifverträgen nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelt –, scheint das Verhandlungsgeschick als Begründung für ein höheres Gehalt streitbar zu sein, denn unter anderem in beruflichen Netzwerken äußerten Nutzer sinngemäß: Die Frau hätte doch auch – wie der Mann – nachverhandeln können. Und wenn dabei ein niedrigeres Gehalt rausgekommen wäre: Pech gehabt. Da beide Geschlechter nachverhandeln konnten, kann also keine Diskriminierung vorliegen?
Immer wieder hört oder liest man auch von der Annahme, dass Frauen einfach seltener in Gehaltsverhandlungen gehen würden und dadurch oftmals weniger verdienen würden. Dass es allerdings nicht nur auf die Chance zur Verhandlung ankommt, sondern auch darauf, wie der Arbeitgeber mit den Gehaltswünschen umgeht, zeigt unter anderem die Studie „Do Women Ask?“ eines britisch-amerikanischen Forscherteams aus dem Jahr 2016. Sie belegt, dass Frauen erstens genauso oft nach Gehaltserhöhungen fragen wie Männer, und zweitens, dass Männer die gewünschte Erhöhung häufiger bekommen als Frauen. Die Möglichkeit für alle, zu verhandeln, führt also nicht automatisch dazu, dass der Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ eingehalten wird. Die Frage ist also: Was kann das eine Geschlecht tun, wenn es gegenüber anderen Geschlechtern benachteiligt wird, und wie hilft das Recht dabei? Ein Blick in die Gesetzestexte gibt Aufschluss darüber und zeigt auch, auf welcher Rechtsgrundlage der Fall von Susanne Dumas vor Gericht entschieden wurde.
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