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Achtung Währungsschwankungen: Das sollten Personaler bei Expat-Gehältern beachten

Zwei Boxhandschuhe gegenüber mit USA und türkischer Flagge
Bild: Fotolia/fabioberti.it

Der Handelsstreit der USA mit verschiedenen Ländern zeigt, wie dieser sich auf die Währungen auswirkt, etwa die türkische Lira oder den chinesischen Yuan. Das lässt die Gehälter von Mitarbeitern nach unten rasseln, die als Expats im Ausland arbeiten. Doch Personaler können Hilfe anbieten.

Immer häufiger sind Länder, in denen deutsche Unternehmen verstärkt Mitarbeiter entsenden, von teils unvorhergesehenen Währungsschwankungen betroffen. Aktuell betrifft dies vor allem Expats in der Türkei, wo sich die Lira auf einer Talfahrt befindet und in China. Beide Länder haben unter der US-amerikanischen Handelspolitik zu leiden. Für die deutschen Mitarbeiter vor Ort bedeutet dies, dass sie erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen.

Lokale Expat-Verträge bedeuten auch lokale Währungsprobleme

Der Grund: Die Auslandsmitarbeiter haben in der Regel einen lokalen Vertrag und laufen auf der türkischen beziehungsweise chinesischen Payroll. Somit erfolgt die Gehaltsabrechnung im Gastland. Die Folge: Sinkt der Wert der türkischen Lira oder des chinesischen Yuan, verliert das Gehalt entsprechend an Wert. Eine Entsendung wird somit schnell unattraktiv.

Wir empfehlen Personalern und Entgeltabrechnern, folgende fünf Maßnahmen zu ergreifen:

Erstens: Personaler, die Auslandsentsendungen organisieren, sollten auf Beschwerden beziehungsweise Fragen der betroffenen Mitarbeiter eingehen. Auch wenn ein lokaler Vertrag in der Regel Gehaltszahlungen zu lokalen Konditionen bedeutet und damit Währungsschwankungen naturgemäß einkalkuliert sind, sollten Unternehmen die Sorgen der Expatriates ernstnehmen. Bemessungsgrundlage für ihre Gehälter ist in der Regel der Lohn in Deutschland. Und dieser kennt keine signifikanten Währungsschwankungen.

Zweitens: Das versetzende Unternehmen bleibt zivilrechtlicher Arbeitgeber und muss somit weiterhin seiner Fürsorgepflicht nachkommen – dies auch dann, wenn der Mitarbeiter mit einem lokalen Arbeitsvertrag ausgestattet ist. Er ist auf Weisung des deutschen Arbeitgebers in das Gastland versetzt worden, um dort für diesen eine Tätigkeit auszuüben. Demzufolge sollten Unternehmen nicht darauf bestehen, ihre Expats wie lokale Mitarbeiter zu behandeln, sondern ihnen entgegenkommen. Hinzu kommt, dass Länder mit volatilen Währungen oftmals ohnehin nicht zu den beliebtesten Ländern von deutschem Fachpersonal gehören. Es gilt somit, dieses vor Ort zu halten, um die angestrebten Projekte erfolgreich zu Ende zu bringen.

Per Klausel regeln, wie Kursschwankungen beim Gehalt ausgeglichen werden

Drittens: Die Personalverantwortlichen sollten die Verträge der betroffenen entsandten Mitarbeiter anpassen. Sie sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie durch Vertragsanpassungen den finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre – beispielsweise in China und in der Türkei – eingesetzten Mitarbeiter ausgleichen. Allein die türkische Lira hatte zuletzt eine negative Kursänderung von mehr als einem Drittel (siehe Grafik unten). Zwar spielen Wechselkursschwankungen bei lokalen Expat-Verträgen meistens kaum eine Rolle, allerdings werden Mitarbeiter mit der Zielsetzung in eine Tochtergesellschaft ins Ausland geschickt, die Interessen der deutschen Muttergesellschaft zu verfolgen.

Tipp: Der Ausgleich etwaiger Wechselkursschwankungen sollte entweder in einer Versetzungs- oder Ruhensvereinbarung von Expats mittels einer entsprechenden Klausel vertraglich festgehalten werden. Diese Anpassung kann auch nachträglich, also während des laufenden Auslandseinsatzes, vorgenommen werden.

Infografik mit Wechselkursentwicklung Türkische Lira zum Euro
Wenn ausländische Währungen schwanken, so wie hier jüngst die türkische Lira, wirkt sich das auf das Gehalt von Expatriates aus. Grafik: statista/wallstreet-online

Viertens: Wechselkursdisparitäten sollten möglichst konkret im Vertrag formuliert werden. Sie sollten so festgeschrieben sein, dass die Schwankungen innerhalb eines bestimmten Rahmens vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. So kann beispielsweise ein gewisser Prozentsatz, etwa drei Prozent Ausgleich innerhalb einer gewissen Periode, zum Beispiel pro Quartal, als Standard definiert werden. Dies gibt den Entsendeten zum einen Sicherheit und für Unternehmen bedeutet diese Konkretisierung Planungssicherheit unabhängig davon, wie extrem die Währung des Entsendelandes ausschlägt. Fakt ist aber auch, dass Firmen, die besonders viele Mitarbeiter in die betroffenen Länder entsandt haben, unter Umständen beträchtliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.

Auf mögliche Kapitalkontrollen achten und Expatriates informieren

Fünftens: Mitarbeiter sollten auf etwaige Kapitalkontrollen aufmerksam gemacht werden. Extreme Währungsschwankungen haben oft auch strengere Kapitalkontrollen des Gastlandes zur Folge. Dies erleben derzeit vor allem Expats in China. Dort hat die Regierung den Geldfluss ins Ausland erst kürzlich reglementiert. Das bedeutet, das deutsche Mitarbeiter, die einen Teil ihres Gehaltes beispielsweise an ihre Angehörigen nach Deutschland oder in ein anderes Land übermitteln, möglicherweise mit einer Ablehnung des Transfers rechnen müssen. Wegen des drohenden Verfalls des Yuan achtet China derzeit strikt darauf, Kapitalabflüsse ins Ausland zu limitieren.

Zum Hintergrund:
In der Türkei sind zurzeit rund 6.500 deutsche Unternehmen vertreten,
darunter die Energieversorger Eon und EWE sowie der Chemiekonzern BASF.
Bereits seit dem Putschversuch im Juli 2016 leiden sie unter zunehmender
Rechtsunsicherheit und haben Schwierigkeiten, deutsches Fachpersonal
für Anstellungen vor Ort zu gewinnen. Laut einer Studie der
Unternehmensberatung Baumann wollen 28 Prozent der potenziellen Expats
nicht in der Türkei arbeiten. Auch deshalb ist es nach Ansicht der
BDAE-Rechtsexperten wichtig, beim Gehalt einen Ausgleich bei
Währungstalfahrten zu garantieren.
In China sind etwa 5.200 deutsche Firmen engagiert, die zahlreiche
Bundesbürger beschäftigen – federführend sind dabei die Autobauer
Volkswagen, BMW und Daimler. Zudem exportiert die Bundesrepublik Waren
im Wert von 86,2 Milliarden Euro in die Volksrepublik. Die Arbeitgeber
haben unter anderem aufgrund der Luftverschmutzung und der restriktiven
Bürgerpolitik mit Zensur und staatlicher Kontrolle Schwierigkeiten,
Fachpersonal für Projekte vor Ort zu gewinnen.

Von Währungsschwankungen sind derzeit außerdem der südafrikanische Rand,
die indische Rupie und der argentinische Peso betroffen.

Porträt von Omer Dotou, Leiter BDAE Consult

Der Autor:

Omer Dotou ist Leiter der Abteilung Global Mobility Services bei der BDAE Gruppe.
Weitere Infos finden Sie hier: www.bdae.com