Nach einem heutigen Urteil der Karlsruher Richter hat der Bund gar nicht die Kompetenz gehabt, das Betreuungsgeld-Gesetz zu erlassen, eine solche Regelung sei Ländersache. Der Hamburger Senat hatte gegen das Gesetz geklagt.
Die acht Richter erklärten einstimmig, der Bund sei nach dem Grundgesetz nur zuständig, wenn es tatsächlich um öffentliche Fürsorge geht. Zwar dürfe er Regelungen für Hilfen in individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gelte nur, wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Dafür sei das Betreuungsgeld aber nicht erforderlich. Es habe keine Auswirkungen auf Lebenswelt und Arbeit. Außerdem, so das Urteil, gleicht das Betreuungsgeld keine Missstände bei Kita-Angeboten aus. Denn die Zahlung hängt nicht davon ab, ob ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht in Anspruch nehmen.
Zuschuss wird für fast eine halbe Million Kinder bezahlt
Laut Statistischem Bundesamt wurde das Betreuungsgeld im ersten Quartal 2015 für mehr als 450.000 Kinder gezahlt. Seit August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie ihre Kinder im Alter von 15 Monaten bis drei Jahren zu Hause betreuen und nicht in eine Kindertagesstätte geben. Sie erhalten dafür 150 Euro im Monat.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, dass Bayern weiterhin das Betreuungsgeld zahlen will. Danach forderte er außerdem, dass der Bund den Ländern dafür das Geld geben soll.
Gelder in den Ausbau von Kitas und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf investieren
SPD und Grüne sprachen sich dafür aus, künftig mehr Geld in den Kita-Ausbau zu investieren. Auch Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten, dass das Gesetz gekippt wurde. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) befürwortete die Entscheidung aus Karlsruhe ebenfalls. Die erheblichen finanziellen Mittel, die in die Zuschüsse fließen, sollten stattdessen in die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und die Intensivierung ihrer Elternarbeit investiert werden. Deutschland gelinge es im Vergleich zu anderen Ländern nur begrenzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die frühe Förderung von Kindern zu erreichen.
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