Darüber hinaus wünschen sich 92 Prozent der Geschäftsreisenden einer Studie des Deutschen Reiseverbandes zufolge, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Informationen bereitstellt. Berufliche Aufenthalte im Ausland sollten sorgfältig und möglichst frühzeitig geplant werden, bekräftigt Dr. Wiete Schramm vom TÜV Rheinland. Empfehlenswert sei eine Vorbereitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen, in der die vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz bei Bedarf aufgefrischt oder erweitert werden könne.
Arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich
Länder in Äquatornähe würden in der Regel als Regionen mit besonderen Belastungen gelten. Unabhängig von der Länge des Aufenthalts sei hier eine arbeitsmedizinische Vorsorge „durch einen besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner“ vorgeschrieben. Dieser stellt unter anderem eine Vorsorgebescheinigung aus und gibt auf das Zielgebiet zugeschnittene Empfehlungen zum Gesundheitsschutz.
Vor allem die Arbeitsbedingungen in asiatischen Ländern unterschieden sich nicht nur in ländlichen Gebieten stark von denen in Deutschland. „Daher stehen neben Infektionskrankheiten auch Gefahren durch andere Hygienebedingungen, fremde Speisen, giftige Tiere oder den ungewohnten Straßenverkehr im Mittelpunkt der reisemedizinischen Beratung“, heißt es beim TÜV Rheinland weiter.
Auch Rückkehruntersuchung ist ein Muss
Generell seien Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Rückkehruntersuchung anzubieten, wenn der Mitarbeiter aus einer Region mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen zurückkehrt. Die rechtlich vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgemaßnahmen müssen vom Arbeitgeber veranlasst werden. Unternehmen, die dies versäumen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die „zumindest eine Geldstrafe nach sich ziehen kann“, so die Experten. (ds)
Quelle: www.betriebsratspraxis24.de