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Wegen der anhaltenden Krise sollen die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von bisher zwölf auf maximal 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung betrifft vor allem auch Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war. Der Anspruch dieser Beschäftigten auf Lohnersatz wäre sonst nach höchstens zwölf Monaten ausgelaufen.
Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang von Kurzarbeitergeld sollen nun längstens bis zum 31. Dezember 2021 gelten für die Unternehmen, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit beginnen.
Kosten werden als Zuschüsse gezahlt
Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz werden die Kosten für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate voraussichtlich bei rund zehn Milliarden Euro liegen. Der Bund soll die Kosten in Form von Bundeshilfen tragen, die als Zuschuss gezahlt werden, nicht als Darlehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter sollen bis zum 30. Juni 2021 vollständig und bis zum 31. Dezember 2021 zur Hälfte vom Bund erstattet werden. Für Arbeitgeber, die während der Kurzarbeit Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, kann die Erstattung auch zu 100 Prozent erfolgen.
Im Beschlusspapier von gestern heißt es, dass „bei Bedarf über weitere Anpassungs- und Veränderungsbedarfe beraten“ wird.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.