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Cannabis-Legalisierung: Was muss HR jetzt wissen?

Update vom 22. März 2024: Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Nach weiteren Diskussionen um das Gesetz stimmte auch der Bundesrat am 22. März 2024 zu, sodass es am 1. April 2024 bereits teilweise in Kraft treten kann. Legal wird ab 1. April der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum, wenn diese vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden. Die Ampelfraktionen haben die erlaubte Besitzmenge im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht. Die Regelungen, die die neuen Anbauvereinigungen betreffen, folgen zum 1. Juli.

Cannabis soll aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Darauf hat sich die Ampel-Koalition Ende Januar nach langen Verhandlungen geeinigt. Wenn Bundestag – vermutlich Ende Februar – und Bundesrat zustimmen, könnte die Neuregelung schon zum 1. April in Kraft treten. Über 21-Jährige können dann bis zu 25 Gramm für den Eigenkonsum besitzen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern die Droge gemeinschaftlich anbauen dürfen. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln, für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt es verboten, Cannabis zu besitzen und zu konsumieren.

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