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Coronavirus: Wiederaufnahme des Betriebs in Unternehmen

Zur Wiederaufnahme eines Betriebs in der Pandemiekrise hat das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation einen Fahrplan aufgestellt. Den Fahrplan sollten die Betriebe unternehmensspezifisch auf ihre Ziele abstimmen. Zugleich empfiehlt es sich, ein ganzheitliches Konzept zur Prävention von Pandemiekrisen zu entwickeln und dieses in das betriebliche Gesundheitsmanagement einzubinden. 

Phase 1: Bedarfsbestimmung und Projektinitiierung

Entscheidet ein Unternehmen, den stillgelegten Betrieb inmitten einer Pandemie wiederanzufahren, kann der erste Schritt sein, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese fungiert als Anlauf- und Koordinierungsstelle für den Wiederanlauf. Sie prüft die Ausgangssituation und bewertet die Rahmenbedingungen und Ressourcen im Unternehmen. Der Arbeitsgruppe können u.a. die Unternehmensleitung, Betriebs- oder Personalrat, Personalleitung oder der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit angehören.

In sämtlichen Phasen können sich Unternehmen zusätzlich von externen Akteuren, wie einer Fachorganisation aus dem Bereich Hygiene in Kooperation mit einem Organisationsberater mit Erfahrungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützen lassen. 

Phase 2: Diagnose und Risikoanalyse

Jedes Unternehmen sollte sämtliche Sicherheits- und Hygienevorschriften zum Gesundheitsschutz bezüglich der Virusinfektion zusammenstellen und die Faktoren identifizieren, die die Gesundheit der Beschäftigten durch das Virus beeinflussen und damit für den Krankenstand und die Ausbreitung des Virus verantwortlich sind. Zudem ist es ratsam, die Prozesse zu identifizieren, für die eine persönliche Anwesenheit von Mitarbeitern im Betrieb absolut notwendig ist.

Für die Diagnose und das Identifizieren passgenauer Maßnahmen, die das Pandemie- und Infektionsrisiko minimieren, ist die Spiegelung sämtlicher Hygiene- und Schutzanforderungen an den Prozessen des Unternehmens erforderlich. Dabei sollten sie auch aufstellen, wann Betriebsangehörige im Betrieb direkten oder indirekten Kontakt miteinander haben könnten. Direkter Kontakt besteht beispielsweise in Führungsprozessen, etwa bei Zielvereinbarungs- oder Mitarbeitergesprächen, in Fertigungs- und Montageprozessen einer Schicht oder bei Kontakten von Außendienstmitarbeitern mit Kunden. Indirekter Kontakt bedeutet, dass Menschen Kontakte zu Objekten haben: Mitarbeiter berühren Objekte des Betriebs, die zu einem späteren Zeitpunkt von anderen Menschen genutzt werden, beispielsweise Maschinen, Werkzeuge, PC-Tastaturen, Tische, Türklinken oder Oberflächen in der Kaffeeküche.

Es wird empfohlen, in diese Diagnosephase Mitarbeiter und gegebenenfalls die genannten externen Experten mit einzubeziehen.

Phase 3: Konzeptplanung

Hat das Unternehmen seine Risiken und die prozessorientierten Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet, kann es Maßnahmen festlegen. Diese fasst es in einem systematischen und zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit ausgewogenen Konzept zusammen. Dazu gehört auch, Infektionsschutz an allen Kontaktpunkten zu gewährleisten sowie Verhaltensregeln zum Pandemie- und Infektionsschutz zu formulieren. Das können sein:

  • Durchführung von Onlinequalifizierungen und Sicherheitstrainings, um die Infektionsgefahr zu reduzieren
  • Einhaltung von Hygieneregeln und Bereitstellung von Desinfektionsmittel
  • Installation von Schutzfenstern und Beschaffung von Atemmasken für Mitarbeiter, die unbedingt Face to Face kommunizieren müssen
  • Zugangsbeschränkungen für zentrale Anlaufpunkte im Betrieb
  • Homeoffice und virtuelle Teamarbeit professionalisieren
  • Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten
  • Einhaltung von Distanzregeln bzw. Work Distancing, zum Beispiel in der Fertigung durch das Einrichten mehrerer Schichten, Reduktion der Anzahl von Mitarbeitern in Büroräumen oder Einbahnstraßen in Bürofluren

Die Maßnahmen sollten auf eine zeitliche Roadmap gebracht werden, um sie entsprechend ihrer Dringlichkeit und Wichtigkeit umzusetzen. Empfehlenswert ist auch zu bewerten, inwieweit sich die Kosten für die Schutzmaßnahmen beim Wiederanfahren des Betriebs im Verhältnis zu den Stillstandskosten lohnen. Die Investitionen in Sicherheit sollten der Belegschaft kommuniziert werden. Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollten Unternehmen das Gesundheitskonzept von einer unabhängigen Fachorganisation überprüfen lassen.

Phase 4: Umsetzung der Maßnahmen

Ist die Planung abgeschlossen, müssen die Schutzmaßnahmen entsprechend der Roadmap umgesetzt werden. Das betrifft auch die Berücksichtigung der Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Gleitzeit), die grundsätzliche Verfügbarkeit des Personals für die Maßnahmen, die Durchführung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit.

Sind diese Punkte geklärt, werden die Teilnehmer informiert und zu Onlineseminaren, zu Webinaren oder notfalls auch zu Face-to-Face-Distanz-Besprechungen eingeladen. 

Phase 5: Evaluation

Schließlich muss die Wirksamkeit des Konzepts und der Maßnahmen überprüft werden und zwar hinsichtlich Effektivität und gesundheitlicher Effekte. Die Evaluation kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zeitabständen stattfinden. 

Phase 6: Nachhaltigkeit

Das Ergebnis der Evaluation bestimmt die weitere inhaltliche Gestaltung. Sinnvoll sind nur Maßnahmen, die Effekte oder eine bestimmte Akzeptanz haben.

Mit diesem Fahrplan kann die Pandemieprävention fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements werden.