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Crown World Mobility, Experte für weltweites Entsendungsmanagement, hat nach 2015 zum zweiten Mal einen Report über die Praktiken erstellt, die Arbeitgeber bei Auslandseinsätzen ihrer Mitarbeiter anwenden. Diese umfassen die Themen Richtlinienparameter, Unterstützung vor der Entsendung, Umzug, Vergütung und Leistungen, Support nach der Ankunft, Leistungen am Ende der Entsendung sowie steuerliche Unterstützung.
Unterschiede im Leistungsumfang gegenüber 2015
Die neue Studie zeigt gegenüber den Ergebnissen von 2015 deutliche Unterschiede hinsichtlich des Leistungsumfangs: Heute gibt es insbesondere mehr Angebote zu medizinischen Untersuchungen, Sicherheitsunterweisungen, Hilfen bei der Ankunft und Lokalisierung. Weniger Leistungen gewähren die Unternehmen unter anderem bezüglich Sprachschulungen für Kinder und der Verwaltung von Wohneigentum im Heimatland. Im Folgenden einige der derzeit am häufigsten genutzten Praktiken der entsendenden Firmen:
Leistungen vor der Entsendung
In fast allen Richtlinien sind sowohl die Mindestdauer (98 Prozent) als auch die Höchstdauer (97 Prozent) für Langzeitentsendungen angegeben. In der Hälfte der Richtlinien (51 Prozent) sind Entsendungen zwischen einem und drei Jahren mit Verlängerungsoption auf bis zu fünf Jahre vorgesehen. 75 Prozent der Richtlinien enthalten Angaben zu medizinischen Untersuchungen, um bei Bedarf Impfungen einzuholen und/oder Gesundheitszeugnisse ausstellen zu lassen; 2015 waren es noch 71 Prozent. 70 Prozent sehen eine steuerliche Beratung der Mitarbeiter vor. Fast alle Richtlinien (91 Prozent) behandeln das Thema Einreise. Hier geht es um Informationen und Zeitvorgaben für die Erlangung von Arbeitserlaubnis und Visum. 84 Prozent der Unternehmen, die das Thema Einreise behandeln, bezahlen das Visum und die Arbeitsgenehmigung des Mitarbeiters. Kulturelles Training wird in 70 Prozent der Richtlinien angeboten, 27 Prozent verlangen jedoch vorher eine Genehmigung. In 80 Prozent der Richtlinien ist der Sprachunterricht geregelt, hier verlangen 43 Prozent eine Genehmigung für die Bereitstellung. Wird der Sprachunterricht genehmigt, übernehmen 74 Prozent der Arbeitgeber die Kosten für den Mitarbeiter, 64 Prozent auch für den Ehe- oder Lebenspartner und 28 Prozent für die Kinder (2015 waren es noch 30 Prozent). In 15 Prozent aller Richtlinien sind Sicherheitsunterweisungen geregelt gegenüber noch zehn Prozent vor vier Jahren. Einen Umzugs-/Aufwandszuschuss sehen 86 Prozent der Richtlinien vor.
Unterstützung der Expats vor Ort
85 Prozent der Richtlinien enthalten Angaben zum Vergütungsansatz, der sich in 57 Prozent nach der Gehaltsstruktur im Heimatland und bei 14 Prozent nach der des Gastlands richtet. In 71 Prozent werden Angaben zur Vergütung des Mitarbeiters im Gastlands gemacht. Zumeist erfolgt sie auf Basis der Gehaltsabrechnung im Heimatland und wird in der Heimatwährung ausgezahlt. 73 Prozent der Richtlinien beinhalten eine Lebenshaltungskostenzulage (etwa COLOA oder GSD) gegenüber 68 Prozent in 2015. Die Übernahme der Krankenversicherung ist Gegenstand von 82 Prozent der Richtlinien. 88 Prozent sehen Unterstützung bei Wohnungsfragen im Gastland vor. Ebenso häufig werden diese Hilfen in Form einer Wohnzulage oder einer Direktzahlung bereitgestellt. 53 Prozent der Richtlinien (2015 waren es erst 46 Prozent) geben an, dass Dienstleistungen am Gastort angeboten werden, etwa Hilfe bei der Einrichtung eines Bankkontos oder Infos über öffentliche Transportmittel und Einkaufsmöglichkeiten. Die meisten Richtlinien (89 Prozent) enthalten Angaben zu den Ausbildungskosten für Kinder, die eine Grund- oder weiterführende Schule besuchen. Der gängigste Ansatz ist die Unterstützung der Ausbildung an privaten und internationalen Schulen.
Nach dem Auslandseinsatz
89 Prozent aller Richtlinien behandeln die Repatriierung, während es vor vier Jahren noch 82 Prozent waren. Die gewährten Leistungen umfassen in der Regel den Rückflug, den Rücktransport von Gütern und eine vorübergehende Unterkunft.
Der vollständige Bericht kann > hier in englischer Sprache zum Download angefordert werden.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.