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Die Art der Arbeitsteilung von Paaren mit kleinen Kindern ist von 2006 bis 2015 stabil geblieben. Damals gingen lediglich rund zehn Prozent der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren – 2015 war es noch genauso. Von den Vätern in einer Partnerschaft mit Kleinkindern hatten dagegen rund 83 Prozent einem Vollzeitjob.
Noch liegt der Osten vorn bei der Berufstätigkeit von Müttern
Allerdings zeigen sich bei der Berufstätigkeit von Müttern noch deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland: 2015 waren in den neuen Bundesländern lediglich rund acht Prozent der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten dagegen war der Anteil mit rund 21 Prozent deutlich höher. Das teilte das Statistische Bundesamt (> Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mit. In die Auswertung wurden nur die Arbeitnehmer berücksichtigt, die nicht in Mutterschutz oder Elternzeit waren.
Der Vater bringt weiterhin das Geld nachhause
Betrachtet man die Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern kombiniert, treten die Unterschiede noch deutlicher zutage, Deutschland bleibt das Land der Hausfrauen und Mütter: Bei etwas mehr als der Hälfte (51 Prozent) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter gar nicht berufstätig war. Bei weiteren 24 Prozent der Eltern arbeitete der Vater in Vollzeit, während die Mutter einen Teilzeitjob hatte. Lediglich bei acht Prozent der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener kam die Kombination vor, bei der die Mutter in Vollzeit arbeitete und der Vater gar nicht berufstätig war oder einer Teilzeittätigkeit nachging: Dies traf 2015 nur auf zwei Prozent der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.