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Erleichterter Grenzübertritt für systemrelevante Arbeitskräfte

Stopschild mit Grenzbalken
Grenzstopps und Staus wegen Corona – so soll es für Grenzgänger mit systemrelevanten Jobs künftig nicht mehr sein.
Foto: © bluedesign/StockAdobe

Mit den Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit europäischer Arbeitskräfte soll sichergestellt werden, dass EU-Arbeitnehmer ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit ohne Zeitverluste weiter nachgehen können. Damit hat die EU-Kommission auf die Forderungen der EU-Führungsspitzen vom 26 März und auf Bedenken von Unternehmen und Menschen reagiert, die von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen sind.

Regelungen betreffen unter anderem Jobs im Gesundheitswesen und der Lebensmittelbranche

In den Leitlinien sind unter anderem Berufe im Gesundheitswesen aufgeführt, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, Wissenschaftler im Gesundheitssektor, mit der Installation lebenswichtiger Medizinprodukte betraute Techniker, Berufsfeuerwehrleute und Polizisten, Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind. Außerdem heißt es in den Bestimmungen, dass die EU-Mitgliedstaaten auch über die genannten Berufsgruppen hinaus Grenzgängern generell den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten sollten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Bereich im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist. Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte sollen gleichbehandelt werden.

Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, spezielle unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für diese Arbeitnehmer gewährleistet ist; dies schließt „verhältnismäßige Gesundheitskontrollen“ ein, so die Leitlinien.

Auch Saisonarbeitskräfte sollen reibungslos über die Grenze kommen

Die Leitlinien gehen auch auf Saisonarbeitskräfte ein. Insbesondere in der Landwirtschaft wird für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten Personal benötigt. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für diese Grenzgänger einzuführen. Die Saisonkräfte sollen genauso behandelt werden wie systemrelevante Arbeitskräfte, heißt es. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten den Arbeitgebern mitteilen, dass sie für einen angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit sorgen müssen.

Zu den „Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte“ geht es > hier.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.