Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

FAQ – Der Brexit kurz erklärt

Besteht die EU bald nur noch aus 27 Mitgliedern?; Bild: Peter Hermes Furian/Fotolia.de
Besteht die EU bald nur noch aus 27 Mitgliedern?; Bild: Peter Hermes Furian/Fotolia.de

• Woher kommt der Begriff „Brexit“?

Beim Begriff Brexit handelt es sich um ein Kofferwort aus „Britain“ und „exit“. Er bezeichnet den drohenden Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (EU). Der Begriff lehnt sich an den sogenannten „Grexit“ an, also den Ausschluss Griechenlands aus der EU im Zuge der Wirtschaftskrise von 2009, den sowohl einige Mitgliedsstaaten als auch EU-Politiker gefordert hatten. Der „Brexit“ entstand hingegen aus einer proaktiven nationalpolitischen Bewegung und ist nicht durch internationalen Druck forciert worden.

• Wie kam es zum Brexit-Votum?

Das Vereinigte Königreich trat 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), dem Vorläufer der heutigen EU, bei. Grundlage war ein deutlicher Volksentscheid von 67 Prozent Zustimmung für den Beitritt. Die Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich war jedoch von Beginn an durchwachsen.

2013 stellte der damalige Premier David Cameron ein Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in Aussicht, um seine Wiederwahl zu sichern. Trotz erfolgreicher Reformverhandlungen mit der EU kündigte Cameron dann am 20. Februar 2016 an, dass das Referendum am 23. Juni erfolgen solle. Als an diesem Tag 72,2 Prozent wahlberechtigten Briten an die Urnen gingen, entschied sich eine deutliche Mehrheit von 51,9 Prozent gegen einen Verbleib, wobei sich Schottland und Nordirland mehrheitlich für einen Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU aussprachen.

(Quelle: EU, BBC, Konrad Adenauer Stiftung)

• Wie viele Deutsche leben im Vereinigten Königreich?

Im Vereinigten Königreich leben rund 270.000 deutsche Staatsbürger, etwa genauso viele wie in der Schweiz. Zum Vergleich: In den USA leben circa 1,1 Millionen deutsche Auswanderer.

(Quelle: OECD 2015)

• Wie viele Briten leben im europäischen Ausland?

Das Vereinigte Königreich stellt mit knapp 64 Millionen Staatsbürgern 12,7 Prozent aller EU-Bürger. Davon lebten laut den Vereinten Nationen im Jahr 2015 etwa 1,2 Millionen Menschen mit Britischem Pass in anderen EU-Mitgliedsstaaten, darunter allein 185.000 in Deutschland. Eine genaue Zahl der sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindlichen Bürger ist jedoch nicht feststellbar, da diverse Mitgliedsstaaten darüber keine Informationen sammeln. Allerdings bezog im vergangenen Jahr ein Viertel der ständig im Ausland lebenden Personen eine staatliche Rente, wodurch etwa 800.000 britische Arbeitnehmer im europäischen Ausland direkt von einem Brexit betroffen sein könnten.

(Quelle: Migration Watch UK, UNO, Statista, CIA Factbook, OECD)

• Was ist nochmal der Unterschied: England, Großbritannien, Vereinigtes Königreich (UK)?

Das Vereinigte Königreich, genauer Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, gilt als einzelner souveräner Staat, bestehend aus England, Wales, Schottland und Nordirland. Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II. Bis zur Abspaltung der Republik Irland im Jahr 1922 stand die gesamte Atlantische Inselgruppe unter Britischer Kronherrschaft.

Großbritannien bezeichnet die verhältnismäßig größte Insel, bestehend aus den Ländern England, Schottland und Wales. Bei England handelt es sich also nicht um einen souveränen Staat, sondern vielmehr um ein Land innerhalb eines souveränen Staates.

(Quelle: Historic UK)

• Kommt der Brexit wirklich? Und wenn ja, wann?

Die Volksabstimmung ist zwar nur als Handlungsempfehlung des Volkes an das Britische Parlament zu verstehen. In letzter Instanz hat Premierministerin Theresa May den Brexit einzuleiten. May hat aber bereits im Vorfeld angekündigt, sich dem Wunsch des Volkes zu fügen und das Austrittsgesuch bis spätestens März 2017 zu formulieren und im Europäischen Rat vorzutragen. Ab dann beginnt eine Verhandlungsphase von zwei Jahren, nach deren Ablauf sich beide Seiten auf ein gemeinsames Ergebnis einigen müssen. Sollten diese Verhandlungen scheitern, tritt das Vereinigte Königreich 2019 ohne weitere Abkommen aus der Europäischen Union aus.

(Quelle: EU, BBC)

• Wie sieht der weitere politische Prozess aus?

Als ersten Schritt muss das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat ein formelles Austrittsgesuch gemäß Artikel 50 des Vertrags von Lissabon übermitteln. Ab dann beginnt eine Verhandlungsfrist von zwei Jahren, in denen beide Seiten einen Entwurf über die Austrittskonditionen aushandeln. Dieser wird im Anschluss erneut dem Europäischen Rat vorgelegt. Daraufhin müssen mindestens zwanzig Mitgliedsstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der europäischen Gesamtbevölkerung repräsentieren. Im Anschluss muss der Entwurf vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.

Sollte es nach zwei Jahren Verhandlungszeit keinen mehrheitsfähigen Entwurf geben, müssen alle 27 verbleibenden Staaten einer Verlängerung der Austrittsverhandlungen zustimmen. Sollte dies nicht geschehen, verlieren alle EU-Verträge ihre Rechtmäßigkeit für das Vereinigte Königreich und müssen, auch im Falle eines geregelten Austritts, entweder verworfen oder in nationales Recht umgewandelt werden, um weiterhin Bestand zu haben.

(Quelle: EU, BBC)

• Ist ein Wiedereintritt des Vereinigten Königreiches in die EU möglich?

Bei einem erneuten Eintrittsgesuch gelten, sofern im Austrittsvertrag nicht anders geregelt, die gleichen Voraussetzungen wie bei jedem anderen Antragssteller auch.

(Quelle: EU, BBC)

• Welche volkswirtschaftlichen Folgen sind bei einem Brexit zu erwarten?

Die Folgen eines Brexit hängen zunächst von den Austrittsverhandlungen zwischen Vertretern der EU und des Vereinigten Königreichs ab. Da die britische Regierung noch keinen offiziellen Antrag eingereicht hat, sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht klar abzusehen. Auch ist vollkommen offen, ob die EU am Vereinigten Königreich ein Exempel statuieren wollen wird, um mögliche Nachahmer abzuschrecken. Sicher ist jedoch, dass ein dezidiertes Freihandelsabkommen ausgehandelt werden müsste, um die Vorteile beizubehalten, die sich für beide Parteien seit dem Eintritt Großbritanniens 1973 hinsichtlich Zollvereinbarungen und dem freien Verkehr von Gütern, Waren und Dienstleistungen etabliert haben. Daran sind insbesondere die Briten interessiert: Rund 40 Prozent der Exporte gehen an andere EU-Mitglieder, allein in der europäischen Finanzbranche werden ein Drittel aller Transaktionen über die Finanzmetropole London abgewickelt.

Während insbesondere deutsche Fahrzeughersteller den Verlust des wichtigen britischen Absatzmarktes fürchten, gehen jedoch nur knapp acht Prozent des gesamteuropäischen Exportvolumens nach Großbritannien, was wiederum die Verhandlungsposition der EU deutlich stärken dürfte. In jedem Fall muss das Königreich aber mit wichtigen internationalen Handelspartnern wie China, den Vereinigten Staaten und Brasilien neue Handelsabkommen vereinbaren, da es nicht mehr auf die bereits existierenden Rahmenverträge der EU zurückgreifen kann.

(Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung, BBC)

• Was bedeutet der Brexit für den britischen Finanzsektor?

Die Finanzmetropole London wird der Brexit am härtesten treffen. Noch erlaubt EU-Recht den dort ansässigen Finanzinstitutionen ihre Dienstleistungen im gesamten europäischen Binnenmarkt anzubieten. Mit einem jährlichen Überschuss von rund 65 Milliarden Euro ist der Finanzsektor der wichtigste Exportfaktor des Landes. Deshalb ziehen bereits mehrere Banken in Betracht ihren Standort nach Frankfurt zu verlegen, sollte das Vereinigte Königreich den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren.

(Quelle:  Office for National Statistics)

• Welche Szenarien sind denkbar für die künftige Partnerschaft von UK und EU?

Momentan gibt es zwei gehandelte Extreme: Den harten und den weichen Brexit. Beide Alternativen orientieren sich an bereits existierenden Präzedenzfällen.

Der harte Brexit würde alle Abkommen zwischen beiden Seiten aufkündigen, die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien würden von den Regeln und Bestimmungen der Welthandelsorganisation WHO vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wäre auch ein Freihandelsabkommen denkbar, welches jedoch zunächst erst noch ausgehandelt werden müsste.

Auf der anderen Seite könnte ein weicher Brexit unterschiedlich strukturiert werden. Er könnte in einem Freihandelsabkommen mit vertiefter Kooperation in Bereichen wie der Außenpolitik oder gemeinsamer Gesetzgebung in Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten enden. Denkbar wäre auch eine Partnerschaft wie die zwischen der EU und Norwegen, also als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums wahlweise mit oder ohne Mitbestimmungsklauseln. Eine weitere Alternative wäre der Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Zollunion. Dafür müsste London aber zu Zugeständnissen bereit sein.

(Quelle: BBC, Open Europe, Barcelona Centre for International Affairs)

Autor:
Konstantin Schnettler, Redaktion Personalwirtschaft

> Jetzt weiterlesen: Was der Brexit für Auslandsentsendungen ins Vereinigte Königreich bedeutet.