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Wann ist 2023 welcher Feiertag? Und wann ist ein Brückentag möglich?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben im Jahr 2023 mehr frei als noch 2022: Abgesehen von den Feiertagen, die auf einen Sonntag festgelegt sind, fällt nur einer auf das Wochenende. Das sind unter der Woche zwei Feiertage mehr als 2022. Die Zahl der möglichen Brückentage bleibt mit fünf gleich – wenn auch nicht alle in jedem Bundesland möglich sind.

Einen Überblick über die Feiertage, mögliche Brückentage, sowie einen Hinweis für rechtliche Besonderheiten bei der Remote-Arbeit finden Sie hier.

Gesetzliche Feiertage und mögliche Brückentage 2023

Januar

  • Neujahr (Sonntag, 1. Januar, alle Bundesländer)
  • Heilige Drei Könige (Freitag, 6. Januar, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)

Februar

  • Weiberfastnacht (Donnerstag, 16. Februar, kein gesetzlicher Feiertag, aber manche Unternehmen im Rheinland gewähren Sonderurlaub)
  • Rosenmontag (Montag, 20. Februar, kein gesetzlicher Feiertag, aber zahlreiche Unternehmen im Rheinland gewähren Sonderurlaub)

März

  • Weltfrauentag (Mittwoch, 3. März, Berlin)

April

  • Karfreitag (Freitag, 7. April, alle Bundesländer)
  • Ostersonntag (Sonntag, 9. April, Brandenburg)
  • Ostermontag (Montag, 10. April, alle Bundesländer)

Mai

  • Tag der Arbeit (Montag, 1. Mai, alle Bundesländer)
  • Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 18. Mai, alle Bundesländer, ein Brückentag ist möglich)
  • Pfingstsonntag (Sonntag, 28. Mai, alle Bundesländer)
  • Pfingstmontag (Montag, 29. Mai, alle Bundesländer)

Juni

  • Fronleichnam (Donnerstag, 8. Juni, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ein Brückentag ist möglich)

August

  • Mariä Himmelfahrt (Dienstag, 15. August, Bayern, Saarland, ein Brückentag ist möglich)

September

  • Weltkindertag (Mittwoch, 20. September, Thüringen)

Oktober

  • Tag der Deutschen Einheit (Dienstag, 3. Oktober, alle Bundesländer, ein Brückentag ist möglich)
  • Reformationstag (Dienstag, 31. Oktober, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, ein Brückentag ist möglich)

November

  • Allerheiligen (Mittwoch, 1. November, Bande-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Buß- und Bettag (Mittwoch, 22. November, Sachsen)

Dezember

  • Erster Weihnachtsfeiertag (Montag, 25. Dezember, alle Bundesländer)
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag (Dienstag, 26. Dezember, alle Bundesländer)

Was gilt, wenn Angestellte nicht im Bundesland des Unternehmenssitzes arbeiten?

Durch die Remote-Arbeit kann die uneinheitliche Regelung der Bundesländer auch im dritten Corona-Jahr für Verwirrung bei Angestellten und Arbeitgeber sorgen. Hat der Arbeitnehmer frei, wenn es im Bundesland des Firmensitzes einen Feiertag gibt, in seinem Wohn- und Arbeitsort allerdings nicht?

Die Antwort darauf findet sich im Arbeitszeitgesetz. Demnach ist der Sitz des Firmenbüros oder der Produktionsstätte beziehungsweise der Einsatzort an besagtem Tag ausschlaggebend. Gibt es an diesem Ort (egal ob sich der oder die Beschäftigte aktuell im Homeoffice, im Coworking-Space oder im Betrieb befindet) einen gesetzlichen Feiertag, dann hat er an diesem Tag frei. Deshalb kann es dazu kommen, dass einzelne Mitarbeitende in einem Team mehr freie Tage im Jahr haben als andere. Diese Regelung gilt übrigens auch für Dienstreisen im In- und Ausland. Hier gibt es allerdings einen Knackpunkt: Wer im Ausland aufgrund der dort herrschenden Feiertagsregelung freihat, während die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland arbeiten müssen, bekommt für den Zeitraum nicht fortwährend sein Gehalt gezahlt.

(Der Artikel wurde am 3. Oktober 2021 veröffentlicht und zuletzt am 24. Oktober 2022 aktualisiert und überarbeitet.)

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.

Stefanie Jansen ist Volontärin in der Redaktion der Personalwirtschaft. Ihre Themenschwerpunkte sind Aus- und Weiterbildung, der Job HR und neue Arbeitszeitmodelle.