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Seit dem 1. Januar 2016 gilt hierzulande die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Außerdem mussten sich 3500 weitere Unternehmen zumindest verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.
Anstieg des Frauenanteils in Aufsichtsräten um 4,4 Prozent
Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist von 22,9 Prozent im Jahr 2015 auf derzeit 27,3 Prozent gestiegen. Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley bezeichnetete die Quote als Erfolg für die gesamte Gesellschaft. Stimmen, die behauptet hätten, es gebe nicht genug qualifizierte Frauen, seien verstummt. Das Gesetz zur Frauenquote werde von den Unternehmen akzeptiert.
Insbesondere dort, wo die feste Quote gilt, gebe es deutliche Ergebnisse, so Barley. Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist aus Sicht der Bundesregierung absehbar. Die Ministerin räumte jedoch ein, dass sich dort, wo es keine feste Quote gibt, wenig bewege. So liegt der Frauenanteil in den Vorständen heute nur bei 6,1 Prozent.
Auf Vorstandsebene setzen sich 70 Prozent der Unternehmen die Zielgröße Null
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte die Ministerin, sie hätte kein Problem mit einer verpflichtenden Frauenquote auch für Unternehmensvorstände. Sie halte es nicht für hinnehmbar, dass sich Unternehmen auf Dauer eine Zielgröße von Null setzten, was den Frauenanteil in Vorständen angehe. Seit Jahrzehnten zeige sich, dass Selbstverpflichtungen nicht funktionierten. Tatsächlich haben sich 70 Prozent der Unternehmen die Zielgröße Null im Hinblick auf die Besetzung der Vorstandsposten gesetzt.
Ich gebe der Wirtschaft noch ein Jahr Zeit, die Sache selbst zu regeln. Wenn sich bis dahin nichts tut, werden wir gesetzlich eingreifen,
so Barley gegenüber RND. Bereits die frühere Familienministerin Manuela Schwesig hatte im Frühjahr die Frauenquote für Vorstände ins Gespräch gebracht.
Wirtschaft kritisiert mögliche Quote für Vorstände
Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Arbeitgeberverband BDA kritisierten die Ankündigung der Ministerin. Eine Quote für Vorstände wäre verfassungswidrig und würde einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen, sagte Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim BDI. Außerdem bestünden mehr als 80 Prozent der Vorstände börsennotierter Unternehmen aus ein bis drei Personen und die Regulierung solcher Kleinstgremien sei unverhältnismäßig.