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In den nächsten Wochen werden viele Unternehmen schrittweise den Regelbetrieb wieder aufnehmen und zahlreiche Berufstätige kehren an ihre Arbeitsstelle zurück. Dr. Jens-Uwe Meyer von der Initiative Infektionsschutzhelfer.de und Volker Häseker, Geschäftsführer der Deutschen Mittelstandsschutz GmbH, empfehlen Arbeitgebern jetzt fünf Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Beurteilung darüber vorzunehmen, welchen gesundheitlichen Gefährdungen Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Das Corona-Virus ist eine neue sogenannte “biologische Gefährdung” im Sinne von § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) Abs. 3. Daher müssen Arbeitgeber eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen oder eine bestehende ergänzen. Die Initiative > Infektionsschutzhelfer.de, eine Gemeinschaftsaktion von über 100 Klein- und Mittelunternehmen (KMU), hat eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Auf der Website beantworten Arbeitgeber in zehn Minuten Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Infektionsschutz in ihrem Unternehmen und erhalten anschließend eine Sofortauswertung und einen individuellen Maßnahmenplan.
Infektionsschutzwissen verbreiten
Möglichst vielen Mitarbeitern sollten die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes bekannt sein. Auf der Seite der Initiative gibt es eine kostenlose Schulung, die in 20 Minuten durchlaufen wird und mit einem Test abschließt. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die bestandene Ausbildung nach SARS-Covid-2-Arbeitsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Verbindliche Maßnahmen für die Umsetzung festlegen
Damit Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, sollten Unternehmen verpflichtende Betriebsanweisungen für alle Mitarbeiter einführen. Die Maßnahmen sollten fest in Arbeitsabläufe und Routinetätigkeiten integriert werden. Neben dem Infektionsschutzhelfer-Zertifikat und einem Maßnahmenplan für Profit- und Non-profit-Organisationen hat die Mittelstandsinitiative ein Paket mit Dokumenten für Betriebsanweisungen und Hygienepläne bereitgestellt. Damit ist es möglich, Betriebsanweisungen schnell und einfach erlassen und die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.
Belegschaft regelmäßig unterweisen
In der Arbeitssicherheit gilt der Grundsatz “Routine schafft Sicherheit”. Die Mitarbeiter sollten deshalb regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, zur Arbeitssicherheit unterwiesen werden, lautet die Empfehlung. Dabei sei sicherzustellen, dass alle die Anweisungen verstehen und befolgen.
Konsequenzen aussprechen
Für den Fall, dass Mitarbeiter die Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen nicht ernst nehmen, rät die Initiative zu Konsequenzen, etwa zu Abmahnungen, dem Ausschluss aus Teilbereichen des Unternehmens oder von bestimmten Arbeiten sowie zu weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.