Gesundheitsförderung beim BKK Dachverband. / Foto: privat
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Personalwirtschaft: Was tut sich? Kommen die Krankenkassen ihrer neuen Verpflichtung nach?
Dr. Julia Schröder: Die Krankenkassen sind seit Anfang 2016 verpflichtet, zwei Euro für Betriebliche Gesundheitsförderung pro Versichertem auszugeben. Seit 2016 haben die Krankenkassen ihre Anstrengungen, Betriebe für die Umsetzung einer betrieblichen Gesundheitsförderung zu gewinnen, sehr stark erhöht. Das zeigen die Zahlen des Präventionsberichts des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Danach konnten die Kassen 2016 rund 13 000 Betriebe mit rund 1,4 Millionen Beschäftigten erreichen. Dies entspricht einer Steigerung von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten wurden Betriebe mit 100 bis unter 500 Mitarbeitern erreicht. Jeweils ein Fünftel sind kleine und Kleinstunternehmen sowie große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Diese Ergebnisse konnten erreicht werden, obwohl die regionalen Koordinierungsstellen für BGF ihre Arbeit als zentrale Kontaktplattform für Betriebe noch nicht aufgenommen hatten. Das Webportal ging im Mai 2017 an den Start.
Welche Aufgaben haben die BGF-Koordinierungsstellen?
Für Betriebe, die eine individuelle Beratung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung wünschen und nicht wissen, an welche Krankenkasse sie sich wenden sollen, sind die regionalen BGF-Koordinierungsstellen die zentrale Kontaktplattform. In der Praxis sieht die Kontaktaufnahme so aus: Betriebe gehen auf die Website › www.bgf-koordinierungsstelle.de füllen einen kurzen Fragebogen aus, klicken auf den Button „Senden“ und eine Krankenkasse meldet sich innerhalb von zwei Werktagen. Die beratende Krankenkasse informiert dann passgenau telefonisch oder im Unternehmen vor Ort und bietet ausgerichtet am spezifischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf des Unternehmens Leistungen an.
Reicht dieses Vorgehen aus, um vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe zu erreichen?
Die Krankenkassen arbeiten eng mit den örtlichen, regionalen und landesweiten Organisationen zusammen, denn das gemeinsame Ziel ist es, vor allem die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Betriebe in den Regionen noch besser zu erreichen. Daher haben sie Kooperationsverträge geschlossen mit den örtlichen Multiplikatoren, wie zum Beispiel mit der IHK, Handwerkskammer, Innung und anderen.. Bislang haben die regionalen Koordinierungsstellen in den Bundesländern mehr als 60 Vereinbarungen mit örtlichen Unternehmensorganisationen geschlossen.
Gemeinsam wir tun alles, um den Bekanntheitsgrad der Koordinierungsstellen zu erhöhen. So sind nun dem ersten Quartal 2018 Auftaktveranstaltungen für die Betriebe angelaufen. Die Öffentlichkeitsarbeit startet durch. Aktuell spüren wir, dass die Anzahl der Unternehmen, die nach einer Beratung anfragt, langsam aber stetig steigt. Die Kassen können nur tätig werden, wenn die Unternehmen Eigeninitiative zeigen und bereit sind eigene personelle wie finanzielle Ressourcen zu investieren.
Können Sie eine Prognose abgeben? Wo steht die Betriebliche Gesundheitsförderung in zwei Jahren?
Wir sind auf einem guten Weg, die Beteiligungsquote der Betriebe steigt. Ihr Interesse, auch das von Klein- und Kleinstbetriebe wächst. Mit dem fortschreitenden demografischen Wandel wächst die Bedeutung der BGF für die Unternehmen. Es wird zunehmend wichtiger, dass Betriebe sich für den Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einsetzen. Die zunehmende digitale Transformation der Arbeitswelt lässt viele Unternehmen erkennen, dass sie sich aktiv dafür einsetzen müssen, die Gesundheitsressourcen der Beschäftigten zu stärken.
Präventionsgesetz und betriebliche Gesundheitsförderung |
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Worum geht es? Die Krankenkassen sollen kleine und mittlere Unternehmen noch intensiver dabei unterstützen, die gesundheitlichen Ressourcen ihrer Beschäftigten zu stärken und die Arbeitsbedingungen positiv zu verändern. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Präventionsgesetz (PrävG), das 2016 in Kraft trat. |
Wie funktioniert es? Die Krankenkassen haben in einer gemeinsamen Initiative die Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ins Leben gerufen. In der kostenlosen Beratung der BGF-Koordinierungsstellen informieren die Experten der Krankenkassen nicht nur über Fragen der betrieblichen Gesundheit. Sie entwickeln auch Lösungsvorschläge zur Umsetzung einer nachhaltigen Gesundheitsförderung, passende Konzept, Handlungsempfehlung speziell für jedes einzelne Unternehmen und begleiten bei den nächsten Schritten. Die Beratung zielt auf Maßnahmen, die die Gesundheitsressourcen der Mitarbeiter stärken, aber auch auf die Gestaltung der Arbeitsumgebung und -organisation. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, auf qualitätsgesicherte Konzepte und Programme zurückzugreifen und Förderungen finanzieller Art wahrzunehmen. Den Umfang dieser Unterstützung bestimmt jede Krankenkasse individuell. Der Zugang zur Beratung erfolgt über das Webportal › www.bgf-koordinierungsstelle.de. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich vor Ort erfolgen. |
An wen richtet sich die Beratung? Die BGF-Koordinierungsstelle spricht grundsätzlich alle Unternehmen an – unabhängig von Größe und Branche –, die sich für das Thema betriebliche Gesundheitsförderung interessieren und sich hierzu eine individuelle Beratung wünschen. |
Was wird nicht gefördert? Rein mediale Aufklärungskampagnen, Informationsstände und ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen fallen nicht in das Programm. Darüber hinaus können keine Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände oder Mobiliar übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Einführung betrieblicher Gesundheitsförderung im Unternehmen stehen. Auch sind isolierte Maßnahmen wie Screenings ohne Interventionsbezug, Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios, Massageleistungen oder Firmenfitness von der Förderung ausgeschlossen. |
Gibt es steuerliche Vergünstigungen? Ja, es gibt steuerliche Vergünstigungen für die Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Demnach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Die steuerfreien Zuschüsse erhalten die Arbeitnehmer bis zu einer Grenze von 500 Euro im Jahr. |
Christiane Siemann ist freie Journalistin und Moderatorin aus Bad Tölz, spezialisiert auf die HR- und Arbeitsmarkt-Themen, die einige Round Table-Gespräche der Personalwirtschaft begleitet.