HR und die Rechtsabteilungen zahlreicher Unternehmen standen in den vergangenen Monaten vor einer großen Herausforderung: Wie gehen wir mit dem Hin und Her der politischen Entscheidungen hinsichtlich Corona um? Wie schaffen wir es die Vorgaben in unserem Unternehmen umzusetzen? Um hier an einem Strang zu ziehen, mussten die beiden Unternehmensbereiche auch an der gemeinsamen Kommunikation arbeiten. Denn was der eine vom anderen will, ist nicht immer klar.
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Der Grund dafür: HR und Arbeitsrechtler haben unterschiedliche Ziele. „HR will Lösungen erhalten, der Arbeitsrechtler neigt dazu, Optionen sowie dazugehörige Risiken aufzuzeigen“, sagt Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen. „Wir haben hier ein strukturelles Problem, weil sich der Jurist nicht als Entscheider sieht, sondern als Entscheidungshelfer.“ Und so würden sich zu oft HR und Arbeitsrechtler den Ball hin und her schieben, ohne zu klären, in wessen Verantwortung es nun liegt, eine Entscheidung zu treffen. Auch können Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler von Personalerinnen und Personalern als Spielverderber wahrgenommen werden, die sie davon abhalten, ihre Strategie praktisch umzusetzen.
„Am besten erklären beide Seiten ihre jeweiligen Ausgangslagen und welche Interessen sie verfolgen“, sagt auch Christina Puhle, Abteilungsleiterin Arbeitsrecht Konzernrechtsabteilung der Deutschen Lufthansa. „Dann kann ein gemeinsamer Weg gefunden werden.“
Einbindung auf Augenhöhe
Damit HR und Arbeitsrechtler sich nicht als Kontrahenten gegenüberstehen, ist eine proaktive Kommunikation von beiden Seiten nötig. „Wichtig ist für uns, den Puls von HR zu fühlen, im ständigen Austausch mit der Personalabteilung und so möglichst immer involviert zu sein“, sagt Verbandspräsident Zumkeller. „So können wir frühzeitig gemeinsam Sachverhalte erkennen und später gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden“, fügt Lufthansa-Juristin Puhle hinzu. Doch auch die Arbeitsrechtler seien in der Pflicht, sich an HR anzupassen.
Das beginnt bei der Wortwahl. „Unsere Sprachen sind dramatisch unterschiedlich“, sagt Zumkeller. „Arbeitsrechtler sprechen in einer hohen Bürokratiesprache, während HR sich umgangssprachlich ausdrückt.“ In der Vergangenheit hätten Arbeitsrechtler teilweise Personalerinnen und Personaler „in einem Dickicht von Gutachten untergehen lassen“, anstatt mit klaren Worten und Checklisten zu kommunizieren, wie die Gesetzeslage ist.
Allerdings habe auch die Personalabteilung Optimierungsspielraum, was die direkte und effiziente Kommunikation angeht. „Zwischenzeitlich scheint es, als ob HR das Motto ‚Hauptsache, ich informiere viel, dann kann ich nichts vergessen!‘ hat“, sagt der Jurist Zumkeller. „Das erschwert es, herauszufinden, was wirklich wichtig und ein To-Do ist.“ Laut den Arbeitsrechtlern müsse HR nicht mehr kommunizieren, sondern zielgerichteter. Das findet auch Christina Puhle von der Lufthansa: „Es geht meiner Meinung nach nicht darum, mehr mitzusprechen, sondern eher um eine regelmäßige, kontinuierliche Einbindung auf Augenhöhe.“
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Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.