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Um ihre Sorgfaltspflichten bei internationalen Entsendungen und Geschäftsreisen zu erfüllen und das Wohlergehen und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, konzentrieren sich Unternehmen traditionell auf die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen, die Gesundheitsvorsorge, Evakuierungen im Notfall und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter in Hochrisikogebieten. Zusätzlich bieten die Firmen ihren Mitarbeitern an Hochrisikostandorten Unterstützung an. Die häufigsten Maßnahmen sind Unterstützungsleistungen wie Fahrzeuge mit Fahrer, Wachleute und hochgesicherte Häuser oder Wohnungen. Aber auch diese Strategien beschränken sich zumeist auf Hochrisikogebiete. Außerdem werden für international entsandte Mitarbeiter und bestimmte
Geschäftsreisende allgemeine Unterweisungen und Ressourcen für Kommunikation und Reise-Tracking
bereitgestellt.
Entscheidend: Kommunikation und Aufenthalts-Tracking
Zwei Drittel der Arbeitgeber verfügen über Verfahren, mit denen sie bei einer Krise größeren Ausmaßes, etwa bei terroristischen Angriffen, mit den Entsandten kommunizieren können. Auch die Aufenthaltsorte der Mitarbeiter überwachen zu können, ist eine zentrale Komponente für ein solches Notfallverfahren. Dank der Tracking-Technologie können Unternehmen inzwischen zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich ein Mitarbeiter aufhält. Die eingesetzten Tracking-Methoden reichen von formalen Technologielösungen über die Nutzung der üblichen Kommunikationswege (Textnachrichten und E-Mail) bis zur Registrierung bei externen Anwendungen zur Reiseunterstützung. Das sind Ergebnisse einer weltweiten Umfrage des Entsendungsdienstleisters Crown World Mobility unter 60 Unternehmen verschiedener Branchen.
Jedes zweite Unternehmen hat Strategien angepasst
Die Studienteilnehmer wurden auch danach gefragt, inwiefern sie ihre Strategien im Rahmen der Sorgfaltspflichten angesichts der neuesten globalen Ereignisse – vom Tsunami in Japan 2011 bis zu den terroristischen Anschlägen in Europa – angepasst haben. Die Hälfte der Unternehmen hat ihre Verfahren für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten nicht geändert, zum Teil, weil sie davon ausgehen, dass die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen ausreichen. Ein Fünftel (21 Prozent) der Arbeitgeber hat ein funktionsübergreifendes Team gebildet, das aus Mitgliedern aller betroffenen Abteilungen besteht und in dem sich beispielsweise Vertreter der Personalabteilung, des Global Mobility Teams, Führungskräfte und Vertreter der Reisestelle befinden. 16 Prozent der Unternehmen haben neue Sicherheitsverfahren eingeführt. 14 Prozent haben Technologien zum Tracking der Aufenthaltsorte von Mitarbeitern eingeführt.
Trend zur „Uber-Mobilität“ versus Unternehmensverantwortung und -kontrolle
Die entsandten Mitarbeiter und Geschäftsreisenden der meisten befragten Unternehmen setzen immer häufiger auf Do-it-yourself-Optionen, vor allem bei der Reiseplanung eines Auslandseinsatzes. So waren laut jüngsten Erkenntnissen des Unternehmens für Reiseforschung Phocuswright 31 Prozent der Reisenden, die in den letzten beiden Jahren über Airbnb gebucht hatten, Geschäftsreisende. Dieser Trend zur „Uber-Mobilität“ ist manchen Firmen jedoch nicht ganz geheuer. Viele der in der Befragung geäußerten Sorgen resultieren aus der Unsicherheit, inwiefern bei Eigenmaßnahmen der Mitarbeiter noch die erforderliche Sicherheit, Qualität und Kontrolle gewährleistet werden können. So haben einige Firmen diese Entwicklungen noch nicht in ihre Verfahren für Mobilität einbezogen oder befinden sich noch in der ersten Prüfungsphase für eventuelle Neuerungen.