Als besonders skurrile Beispiele führt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an, dass Firmen künftig auch Telearbeitsplätze beim Arbeitnehmer zuhause überprüfen sollen und sogar Abstellräume eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius aufweisen müssen. Weitere kritisierte Vorgaben sind Kleideranlagen für jeden Beschäftigten und Sanitärräume, die ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. BDA-Präsident Ingo Kramer appellierte an die Bundesregierung, die Verordnung zu stoppen. Die Pläne seien praxisfern und „völlig unrealistisch“.
Im Unterschied zum Mindestlohn sei die geplante Arbeitsstättenverordnung nie Gegenstand der politischen Debatte gewesen. Die Politik habe schlicht die Brisanz und den bürokratischen Aufwand hinter den Paragraphen nicht erkannt, heißt es in einem Statement der BDA.
Der Bundesrat beriet Ende November 2014 über die Verordnung und knüpfte seine Zustimmung an fast 90 Änderungen. Der Entwurf ging daraufhin zurück an die Bundesregierung. Die vorgeschriebenen Toilettenfenster hielten die Mitglieder des Gremiums beispielsweise tatsächlich für übertrieben. Dafür monierten sie unter anderem, dass die Kleiderschränke für die Angestellten auch abschließbar sein müssten. Wann die Bundesregierung ihren überarbeiteten Entwurf vorlegt, ist noch nicht bekannt. (ds)
Der Entwurf der neuen Arbeitsschutzverordnung kann hier kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Quelle: personalpraxis24.de