Wie der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet, hat Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) scharfe Einwände gegen die neue Arbeitsstättenverordnung formuliert. Offiziell heißt es, die Verabschiedung der Verordnung durch das Kabinett werde nur erneut vertagt. Der „Stadtanzeiger“ zitiert jedoch hochrangige Koalitionskreise mit den Worten: „Das Ding ist tot.“
Erst gebilligt, jetzt ausgebremst
Ursprünglich hatte das Kabinett die Neuerungen im Arbeitsschutz bereits im Oktober 2014 gebilligt. Daraufhin hatte der Bundesrat über den Gesetzesentwurf beraten und seine Zustimmung an fast 90 Änderungen geknüpft. Zusammen mit diesen Korrekturwünschen ergab der Entwurf ein Sammelsurium an skurrilen Regelungen, die für die Arbeitgeber kaum umsetzbar wären: Sie sollen künftig auch Telearbeitsplätze beim Arbeitnehmer zuhause überprüfen und sogar in Abstell- und Archivräumen für eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius sorgen. Fensterlose Teeküchen wären zukünftig verboten und jedem Mitarbeiter stünde ein abschließbarer Kleiderspind zu.
Kurs in Richtung „Absurdistan“
Die geplanten Änderungen riefen vehemente Proteste der Wirtschaft hervor. Vor allem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) wehrte sich gegen die neue Arbeitsstättenverordnung. BDA-Präsident Ingo Kramer bezeichnete das Vorhaben als „bürokratischen Irrsinn in Absurdistan“ und appellierte an die Bundesregierung, die Verordnung zu stoppen. Offenbar mit Erfolg.
Nach der Intervention des Kanzleramts soll der Entwurf jetzt ganz neu erarbeitet werden. Ursprünglich sollten die Neuerungen im Arbeitsschutz Anfang März in Kraft treten. Nahles hatte daher vorgeschlagen, die Verordnung zunächst unverändert zu verabschieden und später per Änderungsverordnung anzupassen. Dieser Plan dürfte gescheitert sein. Mittlerweile regt sich nicht nur bei den Arbeitgebern großer Widerstand gegen die neue Arbeitsstättenverordnung, sondern auch im Wirtschaftsflügel der Union.
Der Entwurf der neuen Arbeitsschutzverordnung kann hier kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden.