Am 14. April hat die Erste Kammer des Parlaments in Den Haag dem Gesetzentwurf zur flexiblen Wahl des Arbeitsplatzes zugestimmt. Das berichtet der „Spiegel“. Mit dem Gesetz erhalten Angestellte das Recht, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Die Regelung gilt ab Juli 2015 für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern.
Ablehnung nur bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen
Zwar müssen die Beschäftigten weiterhin einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen, wenn sie daheim arbeiten möchten. Das Unternehmen darf das Anliegen jedoch nur noch mit schwerwiegenden betrieblichen Gründen, für die es die Beweislast trägt, ablehnen. Dazu zählen Fälle, in denen sich aus der Heimarbeit schwere Sicherheitsrisiken, unlösbare Probleme in der Dienstplanung oder untragbare finanzielle Schäden ergeben.
Recht eindeutig ist die Lage bei Berufen wie Reinigungskräften, Busfahrern, Streifenpolizisten oder Fabrikarbeitern. Diese Arbeitnehmer werden ihren Dienst auch in Zukunft vor Ort verrichten müssen. In anderen Bereichen könnte es schon strittiger werden, etwa bei der Frage, ob ein Telearbeitsplatz ein unangemessenes Risiko für die Datensicherheit darstellt.
Arbeitgeber halten das Gesetz für überflüssig
Der Gesetzentwurf von den Grünen und den Christdemokraten erhielt im Parlament eine große parteiübergreifende Mehrheit. Die Zweite Kammer hatte ihm bereits im vergangenen Jahr zugestimmt. Arbeitgeberverbände kritisierten die Regelung als überflüssig. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Telearbeit seien ausreichend und eine solche Vereinbarung sei eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeits- und Tarifverträgen.
In den Niederlanden arbeitet rund ein Drittel der Erwerbstätigen zumindest teilweise im Home Office. Dort steigt der Anteil der Heimarbeiter seit Jahren. In Deutschland sinkt dagegen seit 2008 die Zahl der Home Office-Nutzer, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt. Demnach arbeiteten in 2012 nur noch zwölf Prozent der Erwerbstätigen hauptsächlich oder gelegentlich in den eigenen vier Wänden.