Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 haben Bund und Länder umfangreiche Lockerungen der Coronaregeln beschlossen – vorausgesetzt, die Pandemieentwicklung lässt das zu. Das bedeutet auch, dass die Verpflichtung für Arbeitgeber, ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken, wegfällt. Diese Verpflichtung gilt bislang für Büro- oder vergleichbare Tätigkeiten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.
Die vorgesehenen Lockerungen sollen einer Mitteilung der Bundesregierung zufolge in drei Schritten erfolgen: Zunächst – ab sofort – gibt es Lockerungen bei privaten Zusammenkünften, im zweiten Schritt (ab 4. März 2022) für kulturelle und gastwirtschaftliche Einrichtungen. Im dritten Schritt (ab 20. März 2022) sollen alle „strengeren Schutzmaßnahmen“ weitgehend entfallen, unter die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch die Homeoffice-Pflicht fällt. Diese ist in §28b Abs.4 des IfSG geregelt.
Noch vor Beginn der dritten Lockerungsstufe werden sich Bund und Länder erneut treffen, um abzuschätzen, ob die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden können oder sich die pandemische Lage wider Erwarten so entwickelt, dass die Schutzmaßnahmen fortgesetzt werden müssen.
Weitere Schutzmaßnahmen in Unternehmen
Neben der Homeoffice-Pflicht sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weitere Schutzmaßnahmen vor, die Betriebe umsetzen müssen. Das betrifft unter anderem die Testpflicht: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden derzeit zwei Coronatests pro Woche kostenlos anbieten. Ungeimpfte müssen sich zudem täglich testen lassen. Darüber hinaus müssen Unternehmen ein Hygienekonzept vorweisen und, soweit möglich, betriebsbedingte Kontakte minimieren. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung wegfallen werden, sondern diese an das aktuelle pandemische Geschehen angepasst werden.
Freiwillige Homeoffice-Angebote
Mit Wegfallen der Homeoffice-Pflicht und einer nur noch abgeschwächten Verpflichtung zur Kontaktreduktion in Unternehmen können Beschäftigte weitgehend in die Unternehmen zurückkehren. Allerdings hat sich die Bund-Länder-Konferenz auch dafür ausgesprochen, dass Unternehmen ihren Beschäftigten weiterhin Homeoffice anbieten können.
Viele Unternehmen haben während der Pandemie erkannt, dass hybride Arbeitsmodelle für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – Vorteile haben können. Viele haben daher bereits nach dem Ende der ersten Homeoffice-Pflicht (zum 1. Juli 2021) ihren Mitarbeitern Möglichkeiten gegeben, zeitweise im Homeoffice zu arbeiten und dazu auch Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Viele Arbeitnehmer möchten weiterhin an flexiblen Orten arbeiten können: Einer Forsa-Umfrage zufolge wünscht sich jeder sechste Berufstätige (17 Prozent), künftig immer in den eigenen vier Wänden arbeiten zu können. 14 Prozent würden laut der Umfrage gern drei Viertel ihrer Arbeitszeit im Homeoffice bleiben. 18 Prozent stellen sich vor, die Hälfte ihrer Arbeitszeit remote zu arbeiten.
Einige Arbeitgeber stehen dem Homeoffice dennoch weiterhin skeptisch gegenüber. Sie geben an, dass im Homeoffice die Produktivität ihrer Mitarbeitenden leide, die technische Ausstattung zu Hause nicht immer ausreiche und der Datenschutz nicht gewährleistet werden könne. Auch die fehlende Nähe sehen sie als Problem für das Arbeiten auf Distanz.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.